Inwiefern ist es Freiheit, wenn die Maskenpflicht in zahlreichen Supermärkten und Schulen wegfällt und niemand mehr die Freiheit hat, trotz eigener Maske sicher einkaufen zu können?
Covid-19 überträgt sich primär durch Aerosole, was vor allem in Innenräumen mit minimaler Luftbewegung ein Problem darstellt.
Es hat sich gezeigt, dass FFP2-Masken ein vergleichsweise kostengünstiges und einfaches Mittel sind, dieses Risiko massiv abzusenken, vor allem, wenn alle Beteiligten eine tragen. Ein Restschutz besteht weiterhin, wenn nur eine Person eine trägt, allerdings ist eine Ansteckung gerade mit der Omikron-Variante deutlich wahrscheinlicher.
Nun ist außerdem bekannt, dass Omikron selbst bei vollständiger Impfung immer noch schwere Verläufe (bis hin zum Tod) verursachen kann, vor allem bei älteren, vorerkrankten und/oder immunbeeinträchtigten Menschen.
Somit besteht vor allem für diese Menschen ein deutliches Risiko einer Infektion bei einem Supermarktbesuch, wenn viele Menschen ohne Maske dort unterwegs sind (was aus eigener Erfahrung der Fall ist).
Schränkt die Aufhebung der Maskenpflicht dann nicht die Freiheit dieser Risikopersonen ein?
Sehr geehrter Herr S.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Menschen in Deutschland haben die Corona-Maßnahmen seit mehr als zwei Jahren sehr gewissenhaft mitgetragen und umgesetzt. Da unser Gesundheitswesen glücklicherweise nicht überlastet ist, gibt es keine Grundlage mehr für tiefgreifende Freiheitseinschränkungen. Deswegen war es auch ein Gebot des Rechtsstaats, eingriffsintensive Corona-Maßnahmen zurückzunehmen. Nicht die Freiheit muss begründet werden, sondern ihre Einschränkung.
Das heißt jedoch nicht, dass die Pandemie beendet ist. Deswegen gelten niedrigschwelle Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen bundesweit fort. In von den Landesparlamenten festgestellten Hotspot-Regionen können notfalls zudem weitergehende Schutzmaßnahmen beschlossen werden.
Klar ist auch: Nach zwei Jahren Pandemie setzen wir wieder auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Es steht jeder und jedem frei, sich über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus selbst zu schützen - beispielsweise durch das Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen. Bei allenfalls flüchtigen Begegnungen wie im Supermarkt ist das eigene Infektionsrisiko damit sehr gering.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB