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Marco Buschmann
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Frage von Annika S. •

Im Koalitionsvertrag ist unter Zeilen 3412 f. vorgesehen: „Das Namensrecht liberalisieren wir, z. B. durch Einführung echter Doppelnamen.“

Guten Tag Herr Buschmann,
wann kann ich mit der Umsetzung der Zeilen 3412 f. Koalitionsvertrag rechnen? Kann ich bereits jetzt heiraten und den Familiennamen später nach der neuen Gesetzgebung festlegen oder zählt für Hochzeiten unter der alten Gesetzgebung entsprechend auch das alte Gesetz?
Vielen Dank im Voraus
Annika S.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist nicht mehr zeitgemäß.

Wir setzen uns für mehr Gestaltungsspielraum und Wahlfreiheit ein und trauen es den Menschen zu, die für sie passende Lösung selbst zu finden. Bürokratische, langwierige Verfahren sollen der Vergangenheit angehören.

Das Namensrecht soll daher modernisiert werden und die Funktion des Namens als Ausdruck individueller Identität stärker betonen. Dabei prüfen wir auch Lösungen für frühere Eheschließungen.  Zu Details des Vorschlags kann ich an dieser Stelle noch keine verbindliche Aussage treffen.  Das Bundesministerium der Justiz wird zeitnah einen Entwurf vorlegen, der diesem Anliegen Rechnung tragen und die Schilderungen von Betroffenen einbeziehen wird.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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