Im Grundgesetz steht "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich". Warum die Ausnahme für katholische Priester?
Wie können / wann werden die zahlreichen Schwerkriminelle in der Kirche zur Rechenschaft gezogen werden? Wenn dies nicht geht, warum nicht? Sie sind ja nicht lange im Job aber ich würde hoffen, Sie haben einen Plan.
Glauben Sie an Trennung von Kirche und Staat? Wenn nicht, warum? Wenn ja, wie möchten dies verwirklichen?
Sehr geehrter Herr B.
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Die vielen dieses Jahr veröffentlichten Gutachten aus unterschiedlichen Bistümern zeigen abermals deutlich, wie hoch die Zahl von Betroffenen sexueller Übergriffe in deutschen Bistümern ist. Es zeigt auch, dass es bei Aufklärung und Aufarbeitung dieser Taten noch großen Handlungsbedarf gibt.
Ganz klar ist: Wenn der Verdacht von Straftaten im Raum steht, gibt es kein kirchliches Sonderrecht. Es gilt das Legalitätsprinzip: Die Staatsanwaltschaften müssen Ermittlungsverfahren einleiten, wenn sie von verfolgbaren Straftaten Kenntnis erlangen. Dies gilt auch, wenn es sich um Angestellte oder Würdenträger der Kirche handelt. Die Verurteilung eines Priesters im Februar zu 12 Jahren Freiheitstrafe durch das Landgericht Köln belegt exemplarisch, dass die Strafjustiz auch vor harten Urteilen nicht zurückschreckt.
Auch die Aufarbeitung bereits verjährter Taten bleibt nicht allein den Kirchen überlassen. Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Aufarbeitung struktureller sexualisierter Gewalt zu verbessern. Mit Modellprojekten werden wir die Entwicklung von Schutzkonzepten unterstützen, die Arbeit des „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs“ gesetzlich regeln und eine regelmäßige Berichtspflicht an den Deutschen Bundestag einführen.
Mit besten Grüßen
Dr. Marco Buschmann