Ich hab heute in der Tagesschau gesehen es darf in 100 Metern Umkreis einer Anbauvereinigung nicht konsumiert werden, da diese doch nicht erkennbar und mit Sichtschutz sein müssen, wie soll das gehen?
Wenn man nicht erkennt, ob da nun verdeckt Hanf angebaut wird. Wie soll das Abstandsgebot eingehalten werden? Soll es etwa mit Schildern geregelt werden?
https://www.tagesschau.de/multimedia/sendung/tagesschau_20_uhr
https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/109/regelungstext.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Sehr geehrter Herr T.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Regelung, dass der Konsum von Cannabis im Umkreis von 100 Metern um Anbauvereinigungen verboten ist, ergibt sich aus § 5 Abs. 2 Nr. 6 des Cannabisgesetzes (CanG). Dieses Verbot dient in erster Linie dem Schutz der Öffentlichkeit, insbesondere von Jugendlichen und Kindern, vor dem Konsum von Cannabis in der Nähe von Anbauflächen.
Gleichzeitig bestimmt § 23 Abs. 3 CanG, dass Anbauvereinigungen ihre Anbauflächen durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Umzäunungen, gegen die Einsicht von außen schützen müssen. Diese Vorschrift verhindert, dass Anbauflächen von der Öffentlichkeit wahrgenommen werden, um etwaige Konsumanreize zu vermeiden. Laut § 23 Abs. 2 CanG ist es Anbauvereinigungen schließlich untersagt, ihre Standorte nach außen auffällig zu kennzeichnen. Zulässig ist jedoch eine sachliche Angabe des Namens der Anbauvereinigung am Eingangsbereich. Damit bleibt der Standort für die Mitglieder und Behörden erkennbar, ohne die Sichtschutzvorschriften zu unterlaufen.
Das Abstandsgebot wird daher durch behördliche Überwachung und die Einhaltung der Schutzmaßnahmen der Anbauvereinigungen sichergestellt, ohne dass auffällige Beschilderungen oder Markierungen erforderlich sind. Eine genaue Einhaltung ist vor allem durch regelmäßige Kontrollen möglich.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB