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Marco Buschmann
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Frage von Martin N. •

Höhere Richterbesoldung. Welche Änderungen nehmen Sie vor bzw. wie wollen Sie auf die Länder hinwirken, eine bessere Bezahlung für Richter*innen - und damit auch einhergehend mehr Anreize in den Justizdienst zu gehen - umzusetzen?

Sehr geehrter Herr Buschmann, mal wieder kritisiert Brüssel deutlich die Bundesrepublik. Richter*innen werden zu schlecht bezahlt! https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/eu-kommission-geld-gehalt-richter-richterbesoldung-besoldung-richtermangel-justiz-rechtsstaat/
Welche Änderungen nehmen Sie vor bzw. wie wollen Sie auf die Länder hinwirken, eine bessere Bezahlung für Richter*innen - und damit auch einhergehend mehr Anreize in den Justizdienst zu gehen - umzusetzen?

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Sehr geehrter Herr N.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für uns ist klar: Voraussetzung für einen starken Rechtsstaat ist immer auch eine moderne und leistungsfähige Justiz.

Die Besoldung der Richterinnen und Richter an den Bundesgerichten erfolgt auf Grundlage der Besoldungsordnung R des Bundesbesoldungsgesetzes. Einen Entwurf für die Änderung dieses Gesetzes für die Jahre 2023 und 2024 hat die Bundesregierung jüngst auf den Weg gebracht. Dabei soll auch die Besoldungsordnung R angepasst werden. Die Besoldungstabelle überprüfen wir laufend auf ihre Angemessenheit. 

Die Besoldung der Richterinnen und Richtern in den Bundesländern erfolgt analog nach der Besoldungsordnung R der Landesbesoldungsgesetze, unterliegt also der Gesetzgebungshoheit der Länder. Diese regeln die Besoldung für den Großteil aller Richter. 

Die Attraktivität des Richterberufs hängt auch von den Arbeitsbedingungen ab. Die Bundesregierung geht hier mit einem Digitalpakt für die Justiz und ambitionierten Digitalisierungsinitiativen mit entschiedenen Schritten voran. Bereits dieses Jahr unterstützt der Bund die Bundesländer mit 50 Millionen Euro dabei, sich den Herausforderungen der Modernisierung und Digitalisierung der Justiz zu stellen. Dadurch werden auch moderne Arbeitsformen gefördert. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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