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Marco Buschmann
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Frage von Michael W. •

Hinsichtlich der anstehenden Wahlen in Brandenburg möchte ich höflich nachfragen, wann konkret die Reform des Unterhaltsrechtes gesetzlich beschlossen sein wird.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Klar ist: Im Familienrecht besteht Reformstau. Deshalb wollen wir das Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltsrecht modernisieren. Dieses Modernisierungspaket soll auch aufgrund der Themennähe zusammen vorangetrieben werden. Die Gesetzentwürfe, auch zum Unterhaltsrecht, sind fertig. Nun braucht es noch die finale Einigung innerhalb der Bundesregierung über das Gesamtpaket.

Im Unterhaltsrecht ist der Handlungsdruck aus meiner Sicht besonders groß. Das geltende Recht zementiert Ungerechtigkeiten: Ein Elternteil, der sein Kind an drei Tagen pro Woche betreut, muss mitunter genauso viel Unterhalt in Geld zahlen, wie ein Elternteil, der sein Kind nur jedes zweite Wochenende betreut. Das kann nicht so bleiben. Auch das Abstammungsrecht muss dringend reformiert werden. Wir müssen die Rechte von Kindern und auch die von leiblichen Vätern stärken. Und wir müssen die Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen Paaren abbauen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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