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Frage von Michael W. •

Heizkostenpauschale für Langzeitkranke?

Guten Tag,
ich bin seit dem 01.02.22 langfristig krank geschrieben.
Mein Arbeitgeber teilte mir mit, das die Pauschale nicht bei ruhenden Arbeitsverträgen ausbezahlt wird.
Auch die AOK , von der ich das Krankengeld (60% des letzten Einkommens!) bekomme, ist dafür nicht zuständig.
Gibt es für Langzeitkranke hier etwa eine Gesetzeslücke?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Rückfrage.

Die aktuell steigenden Energiepreise stellen viele Verbraucher vor finanzielle Herausforderungen. Die Bundesregierung federt diese durch mehrere Entlastungspakte gezielt ab. Insgesamt erreichen diese ein Volumen von 93 Milliarden Euro. Ein Baustein unter vielen ist die Energiepreispauschale (EPP).

Auch Krankengeldbezieher profitieren von dieser Regelung: Bezieht ein Arbeitnehmer beispielsweise ab Dezember 2021 ausschließlich Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenversicherung, ist der Arbeitgeber dennoch zur Auszahlung der Energiepreispauschale verpflichtet, wenn ein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis vorliegt. Lediglich der Anspruch auf Auszahlung des Arbeitslohns ist unterbrochen. 

Die Energiepreispauschale wird mit der Einkommensteuerveranlagung automatisch gewährt, sofern sie nicht bereits durch den Arbeitgeber oder im Rahmen der Einkommensteuervorauszahlung ausgezahlt wurde und die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB 

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