Haushaltsentwurf mot Verstoß gegen Artikel 3(3) GG?
Sehr geehrter Herr Buschmann, laut Haushaltsentwurf plant die Ampel zugewanderte Fachkräfte in den ersten drei Jahren steuerlich besser zustellen als solche die bereits hier leben. (Verringerte Einkommensteuer für neu eingewanderte Fachkräfte) Dies stellt zumindest nach meinem Rechtsverständnis einen klaren Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes dar, der Bevorteilung bzw Diskriminierung aufgrund der Herkunft verbietet. Wie erklären Sie dem Bürger die Vereinbarkeit von Steuererleichterungen bestimmter Herkunftsgruppen mit Artikel 3 (3)?
Wie stehen Sie dazu, dass hier die Verfassung derartig ignoriert wird? Auch das Verschieben von Verpflichtungen in die nächste Legislaturperiode stellt mMn. Bereits einen Verstoß gegen grundlegende Haushaltsprinzipien dar.
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit der Wachstumsinitiative setzen wir starke Impulse für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Diese Wachstumsinitiative könnte allein im nächsten Jahr für 26 Milliarden Euro an zusätzlicher Wirtschaftsleistung sorgen. Neben steuerlichen und bürokratischen Entlastungen wollen wir Impulse für den Arbeitsmarkt setzen. Eine Idee, die in vielen Staaten der Welt gelebte Realität ist: Steueranreize für ausländische Fachkräfte. Es ist im Interesse unseres Landes, dass die klügsten Köpfe zu uns kommen. Doch wir stehen in Konkurrenz. Denn in anderen Staaten werden Fachkräften zum Teil sehr attraktive steuerliche Vergünstigungen geboten. Daher könnten Steueranreize Deutschland für Fachkräfte attraktiver und leichter zugänglich machen.
Klar ist aber auch: Wir haben keine Scheuklappen. Wir haben wahrgenommen, dass der Vorschlag verhalten aufgenommen wurde. Deshalb führen wir zunächst weitere Gespräche. Wir wollen nichts einführen, was nicht auch aktiv genutzt wird. Wenn eine solche Regelung aber gewollt ist, kann sie auch verfassungskonform ausgestaltet werden.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB