Haushaltsentwurf mot Verstoß gegen Artikel 3(3) GG?
Sehr geehrter Herr Buschmann, laut Haushaltsentwurf plant die Ampel zugewanderte Fachkräfte in den ersten drei Jahren steuerlich besser zustellen als solche die bereits hier leben. (Verringerte Einkommensteuer für neu eingewanderte Fachkräfte) Dies stellt zumindest nach meinem Rechtsverständnis einen klaren Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes dar, der Bevorteilung bzw Diskriminierung aufgrund der Herkunft verbietet. Wie erklären Sie dem Bürger die Vereinbarkeit von Steuererleichterungen bestimmter Herkunftsgruppen mit Artikel 3 (3)?
Wie stehen Sie dazu, dass hier die Verfassung derartig ignoriert wird? Auch das Verschieben von Verpflichtungen in die nächste Legislaturperiode stellt mMn. Bereits einen Verstoß gegen grundlegende Haushaltsprinzipien dar.
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