Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP
99 %
1298 / 1309 Fragen beantwortet
Frage von Anton G. •

Hartz 4. Warum wird Einkommen rückwirkend angerechnet?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
nach § 11 SGB 2 wird Einkommen in dem Monat berücksichtigt in dem es zufließt.
§ 9 SGB 2 sagt aber, aus meiner Sicht, das es nicht rückwirkend zu berücksichtigen ist, aber genau das ist der Fall.
Bei mir wird es rückwirkend berücksichtigt, aber auch festgehalten das ich im Folgemonat davon leben soll!?
§ 9 SGB 2: (1) Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann...
Wie soll ich mit Einkommen, das in meinem Fall am 29.04.2022 auf meinem Konto eingegangen ist, meinen Lebensunterhalt am 01.04.2022 sichern können?
Es ist nicht möglich eine Hilfebedürftigkeit rückwirkend zu beseitigen!
Ich werde in diesem Fall faktisch mit einer 10% Sanktion über 6 Monate belegt, weil ich einen Minijob angenommen habe?
Das wird dem Rechtsstaat nicht mal im Ansatz gerecht!
Wann wird diese willkürliche Handhabung von Gesetzen beseitigt?

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr G.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Frage, für welchen Monat laufende Einnahmen zu berücksichtigen sind, wird nicht durch § 9, sondern § 11 SGB II geregelt. § 11 Abs. 2 SGB II bestimmt, dass laufende Einnahmen für den Monat zu berücksichtigen sind, in dem sie zufließen. Beispielsweise ist am Monatsende ausgezahltes Gehalt als Einkommen für den gesamten Monat anzusehen, wie das Bundessozialgericht entschieden hat (Urteil vom 30.7.02007 – B 14 AS 26/07 R).

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass mir die Beurteilung Ihres konkreten Falles nicht möglich ist. Wenn die Rechtsanwendung in Ihrem Fall nicht der dargelegten Gesetzeslage entspricht, besteht für Sie die Möglichkeit, dagegen gerichtlich vorzugehen. Hierzu können Sie sich auch von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Dieser kann dann anhand der gesamten Umstände Ihres Falles und unter Durchsicht aller relevanten Unterlagen Ihre Erfolgsaussichten beurteilen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP