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Marco Buschmann
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Frage von Sandra U. •

Hallo Herr Buschmann, wieso gibt es eine Härteleistung für Opfer terroristischer und extremistischer Taten, aber nicht für Gewaltopfer mit Behinderung?

UN: Internationale Grundsätze und Leitlinien für den Zugang von Menschen mit Behinderungen zur Justiz

Grundsatz 6.2 Zu diesem Zweck werden die Staaten
k) allen Menschen mit Behinderungen,denen Gewalt zugefügt wurde,insbesondere Frauen und Mädchen,unentgeltlichen rechtlichen Beistandund Unterstützung bereitstellen,einschließlich professioneller Opferunterstützung, Rechtsberatung und Hilfebei der Anzeige von Straftaten und derAnstrengung von Gerichtsverfahren.

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Sehr geehrte Frau U.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mit den Härteleistungen für Opfer extremistischer Übergriffe und terroristischer Straftaten kann der Bund Hinterbliebene und Verletzte schnell finanziell unterstützen. Eingeführt wurde diese Leistung kurz nach der Jahrtausendwende als Reaktion auf den starken Anstieg rechtsextremistischer Straftaten und der abscheulichen Terroranschläge auf deutsche Urlauber in Djerba/Tunesien. Diese Hilfe ist ein wichtiges Signal der Solidarität mit den Opfern.

Das deutsche Opferentschädigungsrecht ist in seiner Gänze deutlich umfassender. Denn klar ist: Die Freiheit und Sicherheit des Einzelnen zu schützen, ist eine elementare Aufgabe des Staates. Deswegen können Opfern einer Gewalttat oder ihren Angehörigen Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zustehen, wenn sie durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten haben. Dies gilt auch und insbesondere für Gewaltopfer mit Behinderung.

Klar ist auch: Die Gewaltprävention muss weiter gestärkt werden. Deswegen werden wir als Fortschrittskoalition eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt entwickeln, die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Die Bedürfnisse vulnerabler Gruppen werden wir dabei besonders berücksichtigen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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