Hallo Herr Buschmann, wann können die Bürger damit rechnen, das endlich etwas gegen die "Klimakleber" unternommen wird?
Seit geraumer Zeit begehen die im öffentlichen Raum Straftaten, teils sogar mit Vorankündigung. Die Lage wird immer dramatischer, es ist nur eine Frage der Zeit, bis der erste Autofahrer ausrastet und einen der Straftäter überfährt und damit selber zum Straftäter wird. Wollen Sie es wirklich soweit kommen lassen? Vielen Dank für eine Antwort
Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für uns Freie Demokraten ist die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit ein sehr wichtiges und kostbares Gut, das unter allen Umständen zu schützen ist. Wer jedoch Menschen gefährdet und Sachen beschädigt, überschreitet die Grenzen erlaubten Protests.
Neben zivilrechtlicher Ahndung, müssen die Aktivisten auch mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen: Schließlich können sich die Klimakleber etwa der Nötigung (§ 240 Abs. 1 StGB) oder des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte (§ 113 Abs. 1 StGB) schuldig machen.
Ich bin voller Vertrauen in unsere unabhängige Justiz, dass sie unser Strafrecht angemessen zur Anwendung bringt. Und unsere Justiz ist nicht untätig: Deutschlandweit laufen bei den Staatsanwaltschaften bereits hunderte Verfahren zu möglichen Straftaten von Klimaaktivisten. Auch gab es schon eine Reihe von Verurteilungen, auch wurden bereits Freiheitsstrafen verhängt, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Als Bundesjustizminister beobachte ich die Lage genau. Vor hektischem Aktionismus sollten wir uns hüten. Sollten wir dennoch den Eindruck gewinnen, dass es strafrechtliche Lücken gibt, werden wir handeln.
Momentan braucht es aber zu aller erst Konsequenz bei der Anwendung geltenden Rechts.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB