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Marco Buschmann
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Frage von Tobias Y. •

Hallo Herr Buschmann, mit großer Sorge beobachte ich die Entwicklung in unserem Land. Wann beschäftigt sich die Bundesregierung mit einem möglichen AfD-Verbot?

Quellen:

https://correctiv.org/aktuelles/neue-rechte/2024/01/10/geheimplan-remigration-vertreibung-afd-rechtsextreme-november-treffen/

Selbstverständlich ist mir klar, dass die Hürden, zu recht, sehr hoch sind. Es muss aus meiner Sicht JETZT gehandelt werden. Sonst ist es zu spät.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Y.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Ein Verbotsverfahren ist zum einen mit hohen Risiken verbunden: Zu juristischen Mitteln gegen eine Partei sollte man grundsätzlich nur dann greifen, wenn man sich sicher ist, dass das Verfahren auch erfolgreich sein wird. Dafür müssen die sehr strengen Maßstäbe zur Überzeugung des Gerichts erfüllt sein. Ein gescheitertes Verbotsverfahren würde einen gewaltigen PR-Sieg für die AfD bedeuten. Uns muss auch klar sein, dass ein Verfahren bis zu sechs Jahre andauern könnte.

Zum anderen entsteht die Gefahr, den Eindruck zu erwecken, die demokratischen Parteien der Mitte hätten Angst vor einer politischen Auseinandersetzung mit der AfD. Von einem Verbotsantrag könnte die AfD also unter Umständen sogar profitieren.

Jetzt effektiv handeln können wir nur, indem wir die AfD politisch stellen, anstatt deren Wählerschaft pauschal in eine Ecke zu stellen. Denn ein erheblicher Teil der Wählerschaft der AfD ist nicht rechtsextrem. Diese müssen wir auf politischem Wege zurückgewinnen. Dafür müssen wir auch klar kommunizieren, dass die AfD keine praktikablen Lösungen für die Herausforderungen in unserem Land anbietet. 

Dafür bedarf es zunächst einer inhaltlichen Auseinandersetzung: Gerade beim Thema der illegalen Migration werden wir eine grundsätzlich neue Realpolitik bei der Migration in die Wege leiten. Aber auch andere Themen, die die Menschen berühren und häufig zu ihrer Wahlentscheidung führen, gehen wir an. Dazu gehört auch die Sanierung des Bundeshaushalts, der Bürokratieabbau sowie die Beschleunigung von Planungsverfahren.

Als Demokraten haben wir die Verpflichtung, wachsam zu bleiben. Dazu gehören auch Überlegungen, wie wir unser Grundgesetz und seine Institutionen bestmöglich vor verfassungsfeindlichen Einflüssen schützen können. Das Bundesverfassungsgericht hat da eine besondere Stellung.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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