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Marco Buschmann
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Frage von Jennifer S. •

Hallo Herr Buschmann, haben sie eine Idee, wie sich nach dem von Ihnen verfassten SBGG trans-Menschen vor willkürlicher Offenbarung schützen können?

In dem SBGG haben Sie einen Passus eingefügt, der das straffreie Zerstören von mühsam aufgebauten neuen Existenzen und Leben leicht macht. Nun glaube ich an den Rechtsstaat und kann mir nur in äußerst wenigen Fällen vorstellen, dass es einen objektiv nötigen Grund gibt, die alte Identität eines trans Menschen in die Öffentlichkeit zu zerren. Ihr SBGG ermöglich es aber Jedem, der aus Jux, Unachtsamkeit, Häme, Hass ein Leben zerstört, sich darauf zu berufen, dass das nicht aus böser, stark schädigender Absicht tat - ein Freibrief und ein absolutes Schandmal in einem Gesetz. Aus meiner Sicht ist das nahe an einer modernen Form der Reichsacht.

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Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden. Das geltende Gesetzesrecht trägt diesem Selbstbestimmungsrecht bislang nicht hinreichend Rechnung. Deswegen haben wir uns als Fortschrittskoalition darauf verständigt, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz zu ersetzen. Dieses Vorhaben bringen wir zeitnah in den Deutschen Bundestag ein.

Das Selbstbestimmungsgesetz soll ein sogenanntes Offenbarungsverbot enthalten - als Schutz gegen ein Zwangs-Outing: Frühere Geschlechtseinträge sollen ohne Zustimmung der betreffenden Person grundsätzlich nicht offenbart oder ausgeforscht werden. Eine solche Regelung gibt es bereits im geltenden Recht (§§ 5, 10 Transsexuellengesetz).

Ein Verstoß gegen das Offenbarungsverbot ist nun bußgeldbewehrt. Damit sichern wir die Durchsetzung des Offenbarungsverbots ab und stärken so den Schutz der Betroffenen. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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