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Marco Buschmann
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Frage von Nicole F. •

Hallo Bekomme ich auch die Energiepauschale, wenn ich seit Dezember 2021 Krankengeld beziehe und dies vorraussichtlich auch über den September hinaus,aber in dieser Zeit gekündigt wurde? Vielen Dank.

... Zuständig ist bislang die Krankenkasse und nicht das Jobcenter bzw die Agentur für Arbeit.

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Sehr geehrte Frau F.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Angriff auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Die stark gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürgerinnen und Bürger und Betriebe zu einer großen Belastung geworden. Deswegen haben wir als Fortschrittskoalition zwei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 37 Milliarden Euro auf den Weg gebracht.

Ein Baustein unter vielen ist die Energiepreispauschale. Dadurch erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen einen Einmalbetrag in Höhe von 300 Euro. Auch Krankengeldbezieher profitieren von dieser Regelung: Bezieht ein Arbeitnehmer beispielsweise ab Dezember 2021 ausschließlich Krankengeld von seiner gesetzlichen Krankenversicherung, ist der Arbeitgeber dennoch zur Auszahlung der Energiepreispauschale verpflichtet, da ein gegenwärtiges erstes Dienstverhältnis vorliegt. Lediglich der Anspruch auf Auszahlung des Arbeitslohns ist unterbrochen.

Dabei reicht es aus, wenn für einen Tag im Jahr 2022 diese Bezugsvoraussetzungen vorgelegen haben. Da Sie angeben, zu Jahresbeginn noch erwerbstätig gewesen zu sein, dürften die Voraussetzungen vorliegen. Hier empfiehlt sich eine Nachfrage bei Ihrem zuständigen Amt, um alle Umstände Ihres Falles beurteilen zu können.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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