Haben Sie eine Datenlage, wie oft Staatsdiener (Abgeordnete, Beamte, z. B. bei Verbrennen von Unterlagen durch Beamte, Ignorieren von Wetterwarnmeldungen mit Todesfolge u.v.m.) straffrei bleiben ?
Wieviele Verfahren werden gegen Staatsdiener eröffnet und eingestellt und wie sieht es beim Rest der Bevölkerung aus ?
Sehr geehrte Frau H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig umfangreiche Statistiken zur Rechtspflege. Sie finden diese hier: Justiz & Rechtspflege - Statistisches Bundesamt (destatis.de).
Zu beachten ist, dass bestimmte Straftatbestände (z.B. Korruptionsdelikte, Verletzung des Dienstgeheimnisses, Rechtsbeugung etc.) ausschließlich oder überwiegend von Amtsträgern begangen werden können. Insofern ist bei diesen ein Vergleich mit der übrigen Bevölkerung gerade nicht möglich. Bei anderen Delikten wird der Beruf des Beschuldigten grundsätzlich nicht erhoben.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB