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Marco Buschmann
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Frage von Hannah H. •

Guten Tag, Mein Verlobter und ich freuen uns über den Gesetzesentwurf zum Namensrecht. Wir würden gerne konkreter erfahren wann im Bundestag und Bundesrat darüber entschieden wird?

Wir möchten einfach gerne sicherstellen, dass nach unsrer Hochzeit das Gesetzt bald in Kraft tritt und wir unseren Kindern dann doch noch nach unserem Wunsch einen Doppelnamen geben können.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist hoffnungslos veraltet. Es ist so flexibel wie Beton und so modern wie ein Kohleofen - und deshalb wird es Zeit, dieses Recht zu ändern! Das Bundesministerium der Justiz hat daher den Referentenentwurf für ein neues bürgerlich-rechtliches Namensrecht veröffentlicht.

 Als Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2025 anvisiert. Für bereits bestehende Ehen wird eine Übergangslösung geschaffen: Bis zum 31. Dezember 2026 soll nach dem Entwurf der Geburtsname minderjähriger Kinder neu bestimmt werden können und so ein Doppelname nachträglich ermöglicht werden.

Im Übrigen liegt der Zeitplan für die Verabschiedung und die Ausgestaltung des Gesetzes in der Verantwortung von Bundestag und Bundesrat. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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