Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP
97 %
1101 / 1132 Fragen beantwortet
Frage von Kathrin Z. •

Guten Tag, Herr Buschmann, profitieren auch Personen, die ihre Arbeit verloren haben und krankgeschrieben sind, vom Entlastungspaket i. F. v. finanzieller Zuwendung? Und wie ist es bei ALG1-Bezieher?

Portrait von Marco Buschmann
Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau Z.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Folgen der seit über zwei Jahren weltweit andauernden Corona-Pandemie und des aktuellen russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine bedeuten auch für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland eine erhebliche Mehrbelastung. Um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energie- und Warenpreise abzumildern, hat die Bundesregierung schnelle und unbürokratische Entlastungen für die Menschen in unserem Land auf den Weg gebracht.

In zwei Entlastungspaketen wurden verschiedenste Maßnahmen gebündelt um insbesondere einkommensschwächere Haushalte zu unterstützen. So hat die Bundesregierung für Leistungsempfänger im Wohngeld einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro beschlossen. Dieser ist ggf. mit der Energiepreispauschale kombinierbar, nach welcher alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen einen Einmalbetrag in Höhe von 300 Euro erhalten. Dabei reicht es aus, wenn für einen Tag im Jahr 2022 diese Bezugsvoraussetzungen vorgelegen haben.

Für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen ist zudem eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro vorgesehen, während Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld 1 einmalig 100 Euro erhalten. Familien mit Kindern profitieren darüber hinaus vom sogenannten Kinderbonus, einer zusätzlichen Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro pro Kind. Ergänzend steigt der steuerliche Grundfreibetrag dieses Jahr um 363 Euro auf 10.347 Euro - Bis zu dieser Höhe müssen auf Einkommen keine Einkommensteuern gezahlt werden.

Neben den finanziellen Zuwendungen profitieren alle Bürgerinnen und Bürger von der Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und vom „9-Euro-Ticket“, das sie von Juni bis einschließlich August 2022 in Anspruch nehmen können. Hinzu kommt die Abschaffung der EEG-Umlage: Stromkunden müssen bereits ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr zahlen und die Stromanbieter wurden verpflichtet, die Absenkung in vollem Umfang an die Endverbraucher weiterzugeben.

Die Bundesregierung lässt die Bürgerinnen und Bürger mit den stark steigenden Preisen nicht allein. Mit unseren Maßnahmen federn wir Härten gezielt ab und entlasten dort wo es nötig ist.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

 

Mit besten Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Marco Buschmann
Marco Buschmann
FDP