Gründung einer Stiftung für Missbrauch Opfer der Kirche - Können Sie uns bitte unterstützen und sagen, ob wir es schaffen können, diesen Opfern zu helfen und ihr Leben mit Würde schöner zu gestalten?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
Wir sind eine kleine Gemeinde, aber wir wollen eine Stiftung für Missbrauchsopfer der Kirche gründen. Die Frage ist, ob wir diesen Menschen tatsächlich helfen können. Wir gehören nicht zur katholischen Kirche und sehen, dass die Macht der Kirche und der Justiz Hindernisse für uns sind. Wir benötigen staatliche Förderung für diese Stiftung, da sie eine Stiftung unserer Kirche ist. Können Sie uns bitte unterstützen und sagen, ob wir es schaffen können, diesen Opfern zu helfen und ihr Leben mit Würde schöner zu gestalten?
Sehr geehrter Herr M.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Freie Demokraten nehmen wir das Thema Missbrauch in der katholischen Kirche sehr ernst und setzen uns für eine entschiedene und konsequente Aufklärung ein. Das bedeutet eine strafrechtliche Verfolgung der Täter und Entschädigung für die Opfer in Missbrauchsfällen.
Die Gründung einer Stiftung richtet sich nach den §§ 80 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Für die Gründung einer Stiftung benötigen Sie eine Satzung und ein Stiftungsgeschäft. Das Stiftungsgeschäft beinhaltet den Willen, eine Stiftung zu gründen und ein bestimmtes Vermögen dauerhaft zur Erfüllung eines konkreten Zwecks zu widmen. Dieses muss von der zuständigen Stiftungsbehörde genehmigt werden. Bei Gründung einer kirchlichen Stiftung muss jedoch zunächst die kirchliche Aufsichtsbehörde ihre Genehmigung erteilen.
Hinsichtlich der rechtlichen Herausforderungen könnten Sie sich beispielsweise von spezialisierten Anwälten und Beratungsstellen für Opferrechte unterstützen lassen. Fördermittel können aus Programmen zur Opferhilfe bereitgestellt werden.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB