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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Gabi O. •

Gibt es im Zuge der Gleichberechtigung aller Bürger auch Entlastungen für Menschen, die noch mit Öl heizen? (Ölpreisbremse)

Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern und brauche ca. 3000l Heizöl für unser Haus. Aktuell (15.10.22) kostet der Liter 1,5478 Euro (vor 2 Wochen noch 1,71 Euro).
Das sind knapp 2000 Euro pro Jahr mehr als letztes Jahr.
Sie haben eine ähnliche Frage beantwortet mit dem Verweis auf die Gaspreis- und Strompreisbremse. Noch einmal: Es geht NICHT Um Gas und um Strom, sondern um Heizöl.
Zur Energiepauschale und zum Heizkostenzuschuss:
Erstens profitieren von diesen Zuschüssen auch die Gaskunden, zweitens bleibt von einer brutto: 300 Euro-Pauschale nur netto: 174,69 Euro übrig.
Das ist keine Gleichberechtigung liebe FPD!

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau O..,

 

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die seit Beginn des Krieges in der Ukraine steigenden Energiekosten stellen viele Bürgerinnen und Bürger vor große finanzielle Herausforderungen. Die Bundesregierung hat dies erkannt und drei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Durch zielgerichtete Hilfen federn wir finanzielle Härten ab.

Diese Pakete enthalten unter anderem eine Energiepauschale, mit denen wir auf die steigenden Energiekosten in allen Bereichen reagieren. Auch wurde der Heizkostenzuschuss erhöht. Hinzutritt die Strompreisbremse, mit denen sämtliche Haushalte entlastet werden. Aber auch andere Maßnahmen wie der Abbau der Kalten Progression und die Anpassung von Kindergeld und Kinderfreibetrag stellen eine breite Entlastung der Bürgerinnen und Bürger dar.

Die Situation auf dem Gasmarkt ist eine besondere: Der Wegfall der Lieferungen von russischem Erdgas infolge des Kriegs hat umfangreiche Auswirkungen auf die deutsche und europäische Bevölkerung und Wirtschaft. Das Instrument der Gaspreisbremse hat daher Ausnahmecharakter.

Der Umbau unserer Energieversorgung hin zu Klimaneutralität ist ein wichtiges Ziel. Deshalb hat die Bundesregierung auch den Ausbau der Erneuerbaren Energien beschleunigt. In Zeiten steigender Preise für fossile Brennstoffe ist es aber nicht vermittelbar, die Bürger zusätzlich zu belasten. Deshalb wird der CO2-Preis zum Jahr 2023 hin nicht wie von der Vorgängerregierung geplant um 5 Euro je Tonne erhöht. Diese Maßnahme vermeidet es, die Verbraucher fossiler Brennstoffe wie Öl und Gas zusätzlich zu belasten.

Die Bundesregierung lässt die Bürger mit den steigenden Energiekosten nicht allein. Durch unsere Maßnahmen entlasten wir zielgerichtet wo es nötig ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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