Fragen zum Thema Kinderpornografie
Sehr geehrte Herr Dr. Buschmann, ich hätte einige Fragen zum Thema Kinderpornografie:
1. Welche rechtlichen Maßnahmen und Gesetze gibt es, um Kinderpornografie zu bekämpfen?
2. Wie können staatliche Institutionen und Strafverfolgungsbehörden dazu beitragen, Kinderpornografie effektiv zu bekämpfen?
3. Welche Rolle spielen internationale Zusammenarbeit und Koordination im Kampf gegen Kinderpornografie?
4. Wie können Internetplattformen und Technologieunternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen und zur Bekämpfung von Kinderpornografie beitragen?
5. Wie können Schulen und Bildungseinrichtungen eine Rolle spielen, um Kinder über das Thema aufzuklären und sie zu schützen?
6. Welche Unterstützungsmöglichkeiten und Hilfsangebote gibt es für Opfer von Kinderpornografie?
7. Welche aktuellen Herausforderungen und zukünftigen Entwicklungen bestehen bei der Bekämpfung von Kinderpornografie?
Über eine Beantwortung wäre ich ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Luca Tom P.
Sehr geehrter Herr P.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Verbreitung von Kinderpornografie muss hart bestraft werden. Die 2021 erfolgte Novelle des § 184b StGB war gut gemeint, aber nicht gut gemacht. In den Anwendungsbereich der Norm fallen zum Beispiel auch sogenannte Warnfälle. Das wollen wir ändern. Damit greifen wir Hinweise von Strafverfolgern und Gerichten auf.
Warnfälle bedeutet, dass z. B. Eltern im Klassenchat ihrer Kinder Missbrauchsdarstellungen bemerken, einen Screenshot fertigen und an Lehrer schicken, um sie zu warnen. Hier liegt nicht das typische Unrecht vor. Trotzdem muss wegen eines Verbrechens verurteilt werden. Das darf nicht sein.
Wichtig ist mir, dass eine Reform des § 184b StGB handwerklich sauber und in der praktischen Rechtsanwendung sicher und sinnvoll ist. Aktuell arbeitet das Bundesministerium der Justiz intensiv an einem Gesetzentwurf.
Die Bekämpfung von Kinderpornografie ist eine wichtige Aufgabe des Gemeinwesen, an der zahlreiche staatliche Stellen arbeiten und das auch Gegenstand wissenschaftlicher Erforschung ist. Für weiterführende Informationen darf ich beispielsweise auf die Informationsseiten des Bundeskriminalamtes verweisen (https://www.bka.de/DE/UnsereAufgaben/Deliktsbereiche/Kinderpornografie/kinderpornografie_node.html).
Effektiver Opferschutz bedeutet auch, Hilfs- und Therapieangebote für Pädophile zu schaffen, damit diese erst gar nicht solche Straftaten begehen. Zu nennen ist hier insbesondere das Präventionsnetzwerk „Kein Täter werden“, das auch vom Bundesministerium der Justiz gefördert wird (https://www.kein-taeter-werden.de/).
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB