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Frage von Sebastian R. •

Frage zum Namensrecht bei volljährigen Scheidungskindern

Sehr geehrter Dr. Buschmann, nach dem Gesetzesentwurf zur Änderung des Namensrecht soll es Kindern nach der Scheidung möglich sein, den Namen des Elternteils anzunehmen bei dem sie leben. Ist eine rückwirkende Änderung vorgesehen? Als bereits seit einigen Jahren Volljähriger würde ich sehr gerne den Nachnamen meiner Mutter annehmen, schließlich hat sie mich nach der Scheidung aufgezogen, während der Vater seiner elterlichen Verantwortung nicht nachgekommen ist. Sehr gerne würde ich diese besondere Verbindung, die ich zu meiner Alleinerziehenden Mutter habe, auch als nun Volljähriger würdigen. Da ich leider nicht als Minderjähriger das Glück hatte, in den Genuss einer progressiven Regierungskoalition, wie der aktuellen, zu kommen, würde ich mich doch sehr freuen, wenn auch Volljährige in der Gesetzesnovelle berücksichtigt werden.

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Sehr geehrter Herr R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist hoffnungslos veraltet. Es ist so flexibel wie Beton und so modern wie ein Kohleofen - und deshalb wird es Zeit, dieses Recht zu ändern! Das Bundesministerium der Justiz hat daher den Referentenentwurf für ein neues bürgerlich-rechtliches Namensrecht veröffentlicht.

Damit verbessern wir die Situation von Scheidungskindern, die künftig einfacher den Namen des Elternteils annehmen können, bei dem sie wohnen. Spätere Änderungen des Namens der Eltern nach Volljährigkeit wirken sich grundsätzlich nicht mehr auf den Namen des Kindes aus. Hier gelten dann die Regelungen, die für alle Erwachsenen gelten. So besteht die Möglichkeit, eine Namensänderung nach dem Namensänderungsgesetz zu beantragen. 

Weiterhin gilt: Wir Freie Demokraten wollen das Namensrecht umfassend reformieren und die individuelle Wahlfreiheit stärken. Dies schließt auch Änderungen des Vor- und Nachnamens ein. Das für öffentlich-rechtliche Namensänderungen zuständige Bundesministerium des Innern wird hierzu ebenfalls in dieser Legislaturperiode Reformvorschläge vorlegen, welche die Lage von Betroffenen einbeziehen wird.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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