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Marco Buschmann
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Frage von Claudia K. •

Frage: Nach meiner abgelaufenen Kündigung erhalte ich momentan Krankentagegeld. Wie sieht es da mit der Energieumalage für mich aus, da ich momentan keinen Arbeitgeber habe.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat die Preise an den Energiemärkten weiter verschärft. Um die Bürgerinnen und Bürger in dieser schwierigen Situation nicht alleine zu lassen, haben wir als Fortschrittskoalition drei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 95 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Einer der Bausteine, die die gestiegenen Energiekosten ausgleichen sollen, ist die Energiepreispauschale (EPP). Alle einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigen erhalten einen Einmalbetrag von 300 Euro.

Es reicht hierbei aus, wenn die anspruchsbegründenden Voraussetzungen für einen Tag im Jahr 2022 vorgelegen haben. Entscheidend ist deshalb der Termin der Kündigung des Arbeitsverhältnisses. Liegt Anfang September kein aktives Dienstverhältnis vor, sind aber die Voraussetzungen im Laufe des Jahres erfüllt worden, so kann die EPP über die Abgabe der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 erlangt werden. 

Zur Klärung der genaueren Umstände Ihres Falls empfiehlt sich eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Arbeitsagentur.  

 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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