Es scheint, das die Grenzwerte von Cannabis im Straßenverkehr in Säule 1 bzw. Entkriminalisierung nicht durch Herr Wissing angepasst werden. Wie sehen Sie das?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
erst einmal vielen dank an die über 98%-Antwortrate auf Abgeordnetenwatch!
Auf den Verkehrsgerichtstagen 2022 sowie bei vielen Terminen in den Jahren zuvor (z.B. Grenzwertekommision 2015, Anwaltvereine etc.) wurde empfohlen, die Grenzwerte für den Straßenverkehr Anzuheben und die Testverfahren zu ändern.
Aktuell ist es wohl so, das der Gesetzesentwurf bzw. Arbeitsentwurf für die Säule 1 (Entkriminalisierung) von Cannabis wohl in der Resortsabstimmung ist. Jetzt kam in einem Artikel von LTO (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/cannabis-strassenverkehr-thc-grenzwert-wissing-bmdv-legalisierung/) jedoch die Meldung, das Herr Wissing bzw. das BMDV ein Heraufsetzen des THC-Grenzwertes abgelehnt. Ich würde es sehr Schade finden, wenn die Grenzwerte erst im Parlament bessprochen werden. Das bremst das vorhaben ein weiteres mal sehr aus.
Werden Sie als Bundesjustizminister dies noch einmal in der Resortsabstimmung einbringen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der bisherige restriktive Umgang in Deutschland mit Cannabis ist gescheitert. Das Verbot von Cannabis kriminalisiert unzählige Menschen, drängt sie in kriminelle Strukturen und bindet immense Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden. Es ist Zeit für einen neuen Ansatz, der mehr Eigenverantwortung zulässt, den Schwarzmarkt zurückdrängt und Polizei und Staatsanwaltschaften entlastet. Wir trauen den Menschen mehr zu - ohne dabei die Gefahren, die vom Cannabiskonsum ausgehen können zu verharmlosen.
Bei der rechtlichen Beurteilung des Umgangs mit Betäubungsmitteln ist strikt zwischen dem Strafrecht und dem Fahrerlaubnisrecht zu unterscheiden. In den Eckpunkten der Bundesregierung haben wir daher festgehalten, dass sich das Fahrerlaubnisrecht allein nach den Erfordernissen der Verkehrssicherheit orientieren wird.
Bundesminister Dr. Wissing hat in der Regierungsbefragung am 10. Mai 2023 deutlich gemacht, dass die Bundesregierung daran arbeitet, eine wissenschaftlich fundierte Grundlage für eine Grenzwertbestimmung zu legen. Die Grenzwertkommission hat bislang gerade keinen konkreten neuen Grenzwert vorgeschlagen. Dieser Grenzwert darf nicht zu hoch sein, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden. Es darf aber auch nicht zu der Situation kommen, dass nach einer Legalisierung all diejenigen, die einen Führerschein haben, sich in das Risiko begeben, womöglich grundlos ihren Führerschein zu verlieren. Im Übrigen darf ich auf die weiteren Ausführungen von Bundesminister Dr. Wissing verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB