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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Tendai M. •

Erwägt die FDP eine Reform des GwG bzw. seiner Richtlinien, um unnötige Belastungen für die Wirtschaft abzumildern?

Sehr geehrte Herr Buschmann,

Deutschland hat die EU-Geldwäscherichtlinie durch das GwG und Anweisungen des Regierungspräsidiums Darmstadt u.a. umgesetzt, darunter die Anweisung, dass Unternehmen versuchen müssen, von jeder natürlichen Person, die eine Partei einer bedeckter Transaktion vertritt, einen Ausweis zu erhalten.

Diese inflexible Anforderung erlaubt es Unternehmen nicht, einen angemessenen risikobasierten Ansatz zur Identifizierung der Parteien einer Transaktion zu verfolgen. Unternehmen müssen enorme Ressourcen für diese Aufgabe bereitstellen und Außerdem benachteiligt es deutsche Unternehmen gegenüber anderen EU-Unternehmen, für die solche Anforderungen nicht gelten.

Wird die FDP dazu beitragen, die Regierungsanweisungen so zu reformieren, dass Unternehmen einen vernünftigen, risikobasierten Ansatz bei der Überprüfung der Identität von Unternehmen und ihren Vertretern verfolgen können?

Vielen Dank für Ihre Antwort und Unterstützung in dieser Angelegenheit.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Klar ist: Geldwäsche ist schädlich für unsere Gesellschaft und eine Bedrohung für die Integrität des Wirtschaftsstandorts Deutschland. Als Freie Demokraten setzen wir uns daher für ein konsequentes Vorgehen gegen Finanzkriminalität ein. Die Sorgfaltspflichten des GwG - insbesondere die von Ihnen angesprochenen Anforderungen des § 11 GwG an die Identifizierung - tragen maßgeblich zur Transparenz bei. Diese leisten damit einen wichtigen Beitrag bei der Bekämpfung von Finanzstraftaten. Außerdem wird die EU als Teil des ambitionierten Legislativvorschlags der EU-Kommission aus dem Jahr 2021 eine neue Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AMLA) einrichten.

Wir müssen aber auch sicherstellen, die deutsche Wirtschaft nicht mit unverhältnismäßigen Regelungen zu belasten. Das gefährdet unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit. Deshalb bauen wir, wo immer möglich, Bürokratiebelastungen ab, ohne jedoch den Schutzstandard zu senken. Für einen solchen angemessenen Ausgleich setzen wir uns auch bei der Rechtssetzung auf europäischer Ebene ein.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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