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Marco Buschmann
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Frage von Martin K. •

Durch d. neue Disziplinarrecht können extrem. Beamte aus dem Dienst entfernt werden. Wer definiert, was extrem. ist und was nicht? Der Begriff scheint schwammig. Wie konnte ein Liberaler da zustimmen?

Durch welches demokratische Verfahren wird der Begriff "extremistisch" genauer definiert? Sind z.B. die AFD, die Linkspartei oder die Werte Union extremistisch?Wer legt das fest. Wenn diese Parteien extremistisch sind, warum sind sie dann nicht verboten?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Am 1. April 2024 ist die Reform des Disziplinarrechts durch das Gesetz zur Beschleunigung von Disziplinarverfahren in der Bundesverwaltung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Dadurch erreichen wir, dass Verfassungsfeinde schneller als bisher aus dem Dienst entfernt werden können, um die Integrität des Öffentlichen Dienstes sicherzustellen. 

Eine Legaldefinition des Begriffs "extremistisch" gibt es nicht. Die Auslegung dieses Begriffs hat in unserem Rechtsstaat unter Wahrung von Recht und Gesetz (Art. 20 III GG) in Einklang mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu erfolgen. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat bietet jedoch z.B. folgenden Anhaltspunkt für eine Definition von "Extremismus" als Bestrebungen, die den demokratischen Verfassungsstaat und seine fundamentalen Werte, seine Normen und Regeln ablehnen.

Politische Parteien genießen verfassungsrechtlich eine besondere Bestands- und Schutzgarantie (sog. Parteienprivileg). Solange eine Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines sog. Parteiverbotsverfahrens (Art. 21 Absatz 4 GG iVm § 13 Nr. 2, §§ 43 ff. BVerfGG) für verfassungswidrig erklärt wurde, stehen ihr die gleichen Rechte wie allen anderen Parteien auch zu. 

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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