Dr. Buschmann, wann gedenken Sie, Gesetze, die Straftaten legitimieren, abzuschaffen ( ich meine es so: nehme Drogen und oder Alkohol und vergewaltige/töte und schon ist man nicht zurechnungsfähig)
Der aktuelle Fall aus Northeim, dass ein Vergewaltiger unter Drogen freigesprochen wird,...
Sehr geehrte Frau M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Strafe ist die Reaktion der Rechtsordnung auf vorwerfbares Verhalten, das Rechtsgüter von Individuen oder der Allgemeinheit verletzt. Strafe setzt Schuld voraus. Diesen verfassungsrechtlichen Prinzipien trägt das geltende Strafrecht Rechnung: Grundsätzlich geht das StGB davon aus, dass Menschen für ihre Taten verantwortlich sind. Dies gilt nur dann nicht, wenn ihnen infolge bestimmter psychischer Erkrankungen, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung oder wegen einer Intelligenzminderung die Fähigkeit fehlt, das Unrecht der Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln (§ 20 StGB).
Die Intoxikation durch Betäubungsmittel stellt daher für sich - anders als teilweise in der Berichterstattung suggeriert - keinen Grund dar, die Schuldfähigkeit zu verneinen. Es muss vielmehr im Einzelfall hinzutreten, dass die Einsichts- oder Steuerungsfähigkeit nicht nur eingeschränkt, sondern aufgehoben ist. Das ist eine sehr hohe Hürde und es bedarf in diesen Fällen regelmäßig eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens.
Hat der Täter den Rauschzustand vorsätzlich oder fahrlässig herbeigeführt, kommt zudem eine Strafbarkeit wegen Vollrausches (§ 323a StGB) in Betracht. Hat er sich mit der Absicht, später eine Straftat zu begehen, in diesen Zustand versetzt, ist sogar eine Bestrafung wegen der späteren Tat selbst möglich.
Auch Schulunfähige können weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Daher hält das Strafgesetzbuch die Möglichkeit vor, suchtkranke Täter in eine Entziehungsanstalt, psychisch kranke Täter in ein psychiatrisches Krankenhaus einzuweisen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB