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Marco Buschmann
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Frage von Maike H. •

Die Bevölkerung wird über 100 Milliarden SonderVERMÖGEN für die Verteidigung informiert. Handelt es sich tatsächlich um Vermögen oder sind es zusätzliche Schulden ? Liegt eine Falschinformation vor ?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau H.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Der vom russischen Präsidenten Wladimir Putin am 24. Februar 2022 begonnene Angriffskrieg auf die Ukraine ist eine historische Zäsur. Dieser eklatante Bruch des Völkerrechts und die damit verbundene Verletzung der europäischen Friedensordnung markieren die dunkelsten Tage für Europa seit dem Zweiten Weltkrieg.

Gemeinsam mit unseren europäischen und internationalen Partnern hat die Bundesregierung weitreichende Maßnahmen beschlossen, um die russische Führung zu einem schnellstmöglichen Ende ihres Angriffskriegs zu zwingen. Dazu zählen u.a. die Lieferung von Hilfsgütern und Waffen an die Ukraine als auch drastische Sanktionen gegen die politische, wirtschaftliche und militärische Führung Russlands.

Der russische Angriffskrieg hat uns auch vor Augen geführt: Wir brauchen eine Neuausrichtung der außen- und sicherheitspolitischen Leitlinien Deutschlands. Es geht um die Fähigkeit, Freiheit und Demokratie zu verteidigen. Dafür brauchen wir eine hochmoderne und leistungsfähige Bundeswehr.

Mit dem Sondervermögen Bundeswehr werden wir dieser neuen Wirklichkeit gerecht. Im Rahmen der Schuldenregel wäre das zur Überwindung langjähriger Unterfinanzierung der Bundeswehr nötige Volumen von 100 Milliarden Euro nicht zu realisieren. Zur Sicherung der Zweckbindung verankern wir das Sondervermögen im Grundgesetz. Es steht damit neben der Schuldenbremse, die für alle regulären Bundesaufgaben und Vorhaben der Bundesregierung gilt.

Ein Sondervermögen ist im deutschen Haushaltsrecht ein jahrzehntelang bewährtes Instrument und auch grundgesetzlich geregelt. Es handelt sich um einen wirtschaftlich verselbständigten Nebenhaushalt zur Erfüllung bestimmter Aufgaben. Da das Budgetrecht das Königsrecht des Parlaments ist, wird auch das Sondervermögen im Bundestag verabschiedet werden. Die Kontrolle erfolgt durch den Bundestag, Bundesrat und den Bundesrechnungshof.

Zusammen mit der ohnehin geplanten Stärkung des Verteidigungshaushalts leistet das Sondervermögen einen wichtigen Beitrag, um das NATO-Ziel zur Stärkung der Bündnis- und Landesverteidigung zu leisten. Die 100 Milliarden Euro sind insofern eine Investition in unsere Freiheit.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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