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Marco Buschmann
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Frage von Christoph F. •

Die Ampelkoalition will ein Selbstbestimmungsrecht verabschieden, in der jeder die Frage nach dem Personenstand im Ausweisdokument selbst beantworten kann. Welche praktischen Auswirkungen hat das?

Guten Tag Herr Buschmann,
richtet sich die Anwendung von Gesetzen auf diese Person dann nach der gerade aktuell selbst gewählten Identität? Findet z.B. Artikel 12a (Wehrpflicht) des Grundgesetzes dann für die Personen Anwendung die sich auf Basis dieses Gesetzes zu dem Zeitpunkt als Mann definieren, ungeachtet der Tatsache dass die Wehrpflicht derzeit ausgesetzt ist? Was bedeutet dies für andere Lebensbereich? Kann eine Person, die nach diesem Gesetz sich als weiblich erklärt, jedoch wie ein durchschnittlicher Mann aussieht und auch benimmt, dann Damenumkleiden, auf Damentoiletten gehen oder z.B. die Frauensauna benutzen? Was sagen Sie den Damen, die sich daran störten dass in der Frauensauna eine Person sitzt, die optisch erkennbar ein Mann ist, sich jedoch als Frau definiert? Wie wollen Sie verhindern, dass jemand seinen Geschlechtseintrag in den Ausweisdokumenten permanent wechselt, je nach dem was ihm gerade vorteilhafter erscheint?
Viele Grüße und einen schönen Tag

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr. F.

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. 

Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Jeder Mensch sollte so leben zu dürfen, wie er oder sie es für richtig empfindet. Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.

Das geltende Gesetzesrecht trägt diesem Selbstbestimmungsrecht bislang nicht hinreichend Rechnung. Für Personen, die sich nicht mit ihrem angeborenen Geschlecht identifizieren, gibt es nach wie vor hohe Hürden für die Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität. Sie müssen ein Gerichtsverfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags durchlaufen, im Zuge dessen zwei Gutachten mit intimsten Fragen erstellt werden.

Deswegen haben wir uns als Ampel-Koalition darauf verständigt, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote.

Eine Missbrauchsgefahr erkenne ich nicht. Das Geschlecht amtlich ändern zu lassen, ist eine sehr intime Entscheidung, die die betroffenen Personen nicht leichtfertig treffen. Deswegen ist die geplante Gesetzesänderung ein wichtiges Vorhaben. Wir müssen Respekt vor diesen Menschen haben und ihnen die teilweise entwürdigende Behandlung ersparen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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