Der Kita beitrag beträgt 550 Euro. Warum bekommen Arbeitswillige junge Eltern diesen Beitrag nicht ersetzt, wenn Sie arbeiten? Wird damit der Fachkräftemangel angeheizt?
Sehr geehrte Frau K.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Als Freie Demokraten wollen wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bestmöglich gewährleisten. Der Staat unterstützt Familien etwa mit dem Kindergeld und der Möglichkeit, die Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben von der Steuer abzusetzen. Eine allgemeine Verpflichtung des Staates, Beiträge für die Kinderbetreuung zu übernehmen, besteht hingegen nicht.
Ein Anspruch auf Kostenübernahme der Kinderbetreuung kann vielmehr nur in Einzelfällen bestehen. Gemäß §§ 90, 93 SGB VIII kann dies beispielsweise der Fall sein, wenn die Kostenübernahme notwendig ist, um die wirtschaftliche Selbstständigkeit zu sichern und die Familie andernfalls auf Sozialleistungen angewiesen wäre. Zudem bieten die Kommunen und Bundesländer eigene individuelle Förderprogramme an.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB