Der Europäische Gerichtshof stellte 2019 in einem Urteil fest, dass die Deutsche Staatsanwalt nicht unabhängig von der Politik ist. Hat sich daran inzwischen etwas geändert?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
der Europäische Gerichtshof stellte schon am 27.05. 2019 in einem Urteil fest, dass die Deutsche Staatsanwalt nicht unabhängig von der Politik ist. Hat sich daran inzwischen etwas geändert? (Az.: C-508/18, C-82/19 und C-509/18)
Unter Hinweis auf das externe Weisungsrecht hat der EuGH den deutschen Staatsanwaltschaften die Befugnis abgesprochen, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen, da sie mangels Unabhängigkeit keine Justizbehörden seien
https://www.bundestag.de/resource/blob/976306/459d0ec2492bcd363f7c00af667a0ee5/WD-7-081-23-pdf-data.pdf
Mit der gleichen Begründung hat der EuGH den deutschen Generalstaatsanwaltschaften die Anerkennung als vollstreckende Justizbehörde versagt,
1. Warum sind, trotz Urteil der EU, die deutschen Staatsanwaltschaften noch politisch weisungsgebunden???
2. Durfte damit der GBA überhaupt Haftbefehl gegen den wegen der Nordstreamsabotage verdächtigen Ukrainer erlassen? Wann wurde die Ukraine zur Auslieferung aufgefordert?
Sehr geehrte Frau M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Klar ist: Die Unabhängigkeit der Justiz ist eine Säule unseres Rechtsstaats.
Die Staatsanwaltschaft ist in Deutschland Teil der Exekutive. Alle Handlungen der Exekutive müssen in Deutschland demokratisch legitimiert sein. Die ministerielle Möglichkeit, Weisungen zu erteilen, sichert eine ununterbrochene Legitimationskette vom Staatsvolk, über das demokratisch gewählte Parlament hin zur handelnden Staatsgewalt. Damit übernehmen die Justizministerinnen und Justizminister gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern die umfassende Verantwortung dafür, dass die Staatanwaltschaft keine Entscheidungen aufgrund verfahrensfremder Erwägungen trifft. Um das sicherzustellen, muss ihnen ein Weisungsrecht zustehen. Selbstverständlich wird das Weisungsrecht jedoch durch die Bindung der Staatsanwaltschaft an Recht und Gesetz (siehe Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz) begrenzt.
Gleichwohl: Entsprechend den Anforderungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wollten wir das externe ministerielle Einzelfallweisungsrecht gegenüber den Staatsanwaltschaften anpassen. In meiner Amtszeit als Bundesminister der Justiz haben wir einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Erhöhung der Transparenz von Weisungen gegenüber der Staatsanwaltschaft vorgelegt. Der Gesetzentwurf unterliegt nach wie vor der Federführung des Bundesministeriums der Justiz, nunmehr geleitet durch Dr. Volker Wissing.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB