Das Wahlprogramm der FDP für die letzte Legislatur forderte, jedes Ressort solle mindestens 10 Maßnahmen zur Künstlichen Intelligenz umsetzen. Wie viele haben Sie als BMJ geschafft und welche?
Sehr geehrter H. Dr. Buschmann, die FDP forderte schon seit Jahren mehr Digitalisierung. Im letzten Wahlprogramm wurden pauschal 10 Maßnahmen der Künstlichen Intelligenz (KI) verlangt. Während manche Justizbehörden in Bundesländern KI - Werkzeuge z.B. für Massenverfahren (z.B. "Olaf" und "Frauke" für Fluggastrechte, Diesel-Skandal in BaWü) geschaffen haben, kenne ich keine 10 konkreten KI-Lösungen des BMJ aus Ihrer Zeit. Können Sie mir welche nennen ? Und wenn keine 10 zustande kamen: Wieso nicht ?

Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für uns als Freie Demokraten ist Künstliche Intelligenz (KI) eine der Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Deshalb setzen wir uns konsequent für den verantwortungsvollen Ausbau und die Nutzung von KI-Lösungen ein.
Während meiner Zeit als Bundesminister der Justiz wurden im Bundesministerium der Justiz (BMJ) unterschiedlichste Maßnahmen im Bereich KI ergriffen. Dabei stand für mich immer im Vordergrund, wie KI in die Justiz integriert werden kann und wie sich rechtliche sowie technologische Innovationen in Einklang bringen lassen.
Im Rahmen der Digitalisierungsinitiative für die Justiz haben wir verschiedene Projekte initiiert, die den Einsatz von KI in der Justiz vorantreiben. Dazu gehört die Entwicklung einer umfassenden Strategie und einer Plattform für den KI-Einsatz in der Justiz, einschließlich eines generativen Sprachmodells zur Unterstützung juristischer Tätigkeiten. Weitere Initiativen umfassen die Strukturierung von Justizverfahrensakten mit Hilfe von KI, eine maschinelle Übersetzungsplattform für die Justiz sowie die Nutzung von KI zur Beschleunigung der Bearbeitung von Massenverfahren. Auch die Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen soll durch den Einsatz von KI automatisiert und effizienter gestaltet werden.
Neben diesen spezifischen Maßnahmen zur Nutzung künstlicher Intelligenz haben wir etwa mit dem Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz Kommunikationsprozesse erleichtert und die elektronischen Akte in der Justiz eingeführt. Bürgerinnen und Bürgern können nun einfacher Strafanträge digital zu stellen und haben somit leichteren Zugang zur Justiz.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB