Betreuungsgrad in Unterhaltsreform 2025: können Sie mir sagen, inwieweit bei der Unterhaltsreform, welche 2025 vielleicht in den Startlöchern steht, die oftmals benannten 30-50 % Betreuunganteil beschrieben werden?
Sehr geehrter Herr Buschmann, können Sie mir sagen, inwieweit bei der Unterhaltsreform, welche 2025 vielleicht in den Startlöchern steht, die oftmals benannten 30-50 % Betreuunganteil beschrieben werden?
Auf das Kalenderjahr bezogen betreue ich meine Kinder ca 40 % der Tage im Jahr. Dort inkludiert sind alle Ferientage und Feiertage. In einer im Alltag ablaufenden Betreuung zwischen den Ferien sind es vier Übernachtungen von 14 oder sechs Tage von 14, an dem ich ganz oder anteilig meinen Kinder betreue.
Sie sehen, dass es hier viele Möglichkeiten gibt, den Betreuungsgrad zu ermitteln und ich mache mir Hoffnung, dass ich mit meiner Betreuung in den Bereich von 30-50 % ihrer Definition nach landen werde.
Und falls nein, dass Sie als Gesetzgeber mir die Möglichkeit geben, dann in diesem Bereich reinzukommen.
Herzlichen Dank und beste Grüße
Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Gesetzentwürfe des Bundesministeriums der Justiz zur Reform des Familienrechts, auch derjenige zum Unterhaltsrecht, sind fertig - und das bereits seit einigen Monaten. Seitdem warten die Gesetzentwürfe auf die Freigabe durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Leider gab es diese Freigabe bis zuletzt nicht. Ich bin überzeugt: Die Reform ist überfällig, da das Familienrecht nicht mehr auf der Höhe der Zeit ist. Daran hat sich nichts geändert. Als Freie Demokraten setzen wir uns dafür ein, das Reformvorhaben in der neuen Legislaturperiode zügig umzusetzen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB