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Frage von Andreas M. •

Betätigen sie sich deshalb als Anwalts-Lobbyist, weil sie selbst Anwalt wahren und sich in ihrem Bekanntenkreis zahlreiche Anwälte befinden?

Betätigen sie sich deshalb als Anwalts-Lobbyist, weil sie selbst Anwalt wahren und sich in ihrem Bekanntenkreis zahlreiche Anwälte befinden?
Die Tatsache, dass fast die hälfte der Anwälte die jeweiligen Verfahren vor dem Landgericht verlieren, zeigt, dass durch Anwälte keine Aussichtslosen Verfahren vermieden werden.
Weshalb wird trotzdem am Anwaltszwang festgehalten?
Weshalb werden die Schadenersatzmöglichkeiten für Mandanten nicht verbessert, wenn deren Anwalt mangelhaft gearbeitet hat?
Weshalb ignorieren sie, dass der Rechtsanwaltszwang nicht im Interesse der Parteien, da der Anwaltszwang nur Nachteile hat. Weshalb ignorieren sie, dass der Anwaltszwang für unnötig viel höheren Kosten bei den Parteien sorgt. Weshalb ignorieren sie, dass einige Prozesse erst durch den Anwaltszwang z.B. wegen Anwaltsfehler entstehen, somit keine Entlastung der Justiz durch Anwaltszwang.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr M.

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind Vertreter des ganzen Volkes und an Aufträge und Weisungen nicht gebunden. Als Abgeordnete haben wir unterschiedlichste berufliche Hintergründe, die ein vielfältiges Parlament ergeben. In der parlamentarischen Arbeit vertreten wir aber die Interessen der Bürgerinnen und Bürger unabhängig von ihrer Herkunft, ihrer Ausbildung oder ihrem Beruf.

In Prozessen vor dem Landgericht müssen sich beide Parteien jeweils von einem Anwalt vertreten lassen. Sofern ein Rechtsstreit streitig zugunsten einer Seite entschieden wird, ist es daher eine logische Notwendigkeit, dass jeweils die andere Seite den Rechtsstreit verliert. Im Übrigen verweise ich auf meine Antworten vom 25. Juli 2022 und 15. Juli 2022 auf Ihre Fragen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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