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Frage von Melanie S. •

Bekomme ich auch die 300,-€ Energiepauschale?

Hallo Herr Buschmann, ich bin seit Oktober'21krank geschrieben und bekomme seit Nov'21 Krankengeld. Bin aber von meinem Arbeitgeber gekündigt worden zum 30.11.21 gekündigt worden. Bekomme ich trotzdem die 300,-€

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Sehr geehrte Frau S.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Der Angriff auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Die stark gestiegenen Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürgerinnen und Bürger und Betriebe zu einer großen Belastung geworden.

Deswegen haben wir als Fortschrittskoalition zwei Entlastungspakete mit einem Gesamtvolumen von 37 Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Ein Baustein unter vielen ist die Energiepreispauschale. Dadurch erhalten alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen einen Einmalbetrag in Höhe von 300 Euro. Dabei reicht es aus, wenn für einen Tag im Jahr 2022 diese Bezugsvoraussetzungen vorgelegen haben.

Entscheidend ist damit der Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Da Sie angeben, dass Ihr Arbeitsverhältnis bereits vor dem Jahr 2022 beendet war, dürften Sie keine Energiepauschale von Ihrem Arbeitgeber mehr erhalten. Inwieweit Sie als Krankengeldbezieherin die Energiepauschale bekommen, können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle erfragen.

Die Bundesregierung lässt die Bürgerinnen und Bürger mit den stark steigenden Preisen nicht allein. Mit unseren Maßnahmen federn wir Härten gezielt ab und entlasten dort wo es nötig ist.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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