Assange veröffentlichte Dokumente, die Kriegsverbrechen aufdecken. Er ist unter unmenschlichen Bedingungen inhaftiert. Setzen Sie sich für seine Freilassung und damit für die Pressefreiheit ein?
Sehr geehrte Herr Buschmann,
die Veröffentlichung solcher Dokumente ist Bestandteil des investigativen Journalismus und durch das Recht auf Pressefreiheit gedeckt. Der Journalist Julien Assange befindet sich jedoch seit 2019 im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in London in Isolationshaft. Die UN definiert Isolationshaft über 15 Tage als Folter.
Dieses Vorgehen verletzt nicht nur grundlegendste Rechte eines Einzelnen, es dürfte auch andere Journalisten davon abhalten, ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrzunehmen. Rechtsstaatlichkeit & Pressefreiheit – Errungenschaften, auf die wir Europäer zu Recht stolz sind. Im Fall Assange werden sie auf verstörende Weise mit Füßen getreten.
Die Entscheidungsträger sitzen in GB bzw. in den USA. Dieser Angriff auf die Pressefreiheit auf europäischem Boden ist jedoch Grund genug, auf allen politischen Ebenen den größtmöglichen Druck auf diese auszuüben. Wir bitten Sie herzlich um Ihren tatkräftigen Beitrag.
Mit freundlichen Grüßen
FreeAssange Ulm
Sehr geehrte Frau M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Klar ist: Die Freiheit der Presse ist Kernelement unserer Demokratie. Selbstverständnis der Presse ist es, kritisch über das aktuelle politische Geschehen zu berichten, Missstände aufzudecken und damit der öffentlichen Meinungsbildung zu dienen.
Auch Hinweisgebern kommt eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von Missständen zu. Ihrem Schutz dient in Deutschland beispielsweise das Hinweisgeberschutzgesetz. Ziel dieses Gesetzes ist es, Personen zu schützen, die in ihrem beruflichen Umfeld Kenntnis von Rechtsverstößen erlangt haben und diese bei den zuständigen Meldestellen offenlegen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB