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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Maike H. •

Arbeitnehmersparzulage erhöhen bei Aktienanlage ? Beamte profitieren immer, Arbeitnehmer (Wirtschaft) können häufig nicht sparen oder verlieren den Arbeitsplatz. Warum kein faires Modell für alle ?

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau H.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Im europaweiten Vergleich besteht in Deutschland bei der Vermögensbildung deutlicher Nachholbedarf. Als Freie Demokraten wollen wir die Bürgerinnen und Bürger daher beim Vermögensaufbau unterstützen und die Attraktivität von Aktien und börsennotierten Wertpapieren erhöhen.

Gemeinsam mit dem Bundesministerium der Finanzen plant das Bundesministerium der Justiz deshalb zeitnah das sogenannte Zukunftsfinanzierungsgesetz auf den Weg zu bringen. Dabei verfolgen wir einen umfassenden Ansatz: Neben finanzmarktrechtlichen Anpassungen und der Fortentwicklung des Gesellschaftsrechts wollen wir auch die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen verbessern.

Dies beinhaltet u.a. die Stärkung der steuerlichen Attraktivität von Aktien- und Vermögensanlage durch die Förderung von Aktiensparen, einem höheren Freibetrag für im Privatvermögen erzielte Gewinne sowie Verbesserungen bei den Regelungen zur Verrechnung von Verlusten.

Zusätzlich sind signifikante Verbesserung der steuerlichen Bedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung und stärkere Teilhabe der Arbeitnehmer am Erfolg ihres Unternehmens geplant. Hierzu zählen beispielsweise die Erhöhung des Freibetrags für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen sowie eine Ausweitung der Vorschriften zur aufgeschobenen Besteuerung der geldwerten Vorteile aus Vermögensbeteiligung.

Schließlich möchten wir auch die von Ihnen angesprochene Arbeitnehmer-Sparzulage bei der Anlage vermögenswirksamer Leistungen in Vermögensbeteiligungen erhöhen und den Kreis der für diese Zulage Berechtigten erweitern. Dadurch werden auch Arbeitnehmergruppen erreicht, deren Arbeitgeber üblicherweise keine Mitarbeiterkapitalbeteiligungen anbieten.

Die konkrete Ausgestaltung der inhaltlichen Punkte wird derzeit erarbeitet sodass das Zukunftsfinanzierungsgesetz noch in der ersten Hälfte der Legislaturperiode in Kraft treten kann.

 

Freundliche Grüße

 

Dr. Marco Buschmann MdB

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