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Marco Buschmann
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Frage von Ann H. •

anlasslose Änderung des Vornamens / Änderung des Vornamens bei Mehrstaatigkeit und hinkender Namensführung: werden diese zwei Punkte in das neue Gesetz zum Namensrecht übernommen?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

werden diese zwei Punkte in das neue Gesetz zum Namensrecht übernommen?

Vielen Dank im Voraus.

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau H.

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Schilderung.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist nicht mehr zeitgemäß.

Wir setzen uns für mehr Gestaltungsspielraum und Wahlfreiheit ein und trauen es den Menschen zu, die für sie passende Lösung selbst zu finden. Bürokratische, langwierige Verfahren sollen der Vergangenheit angehören.

Das Namensrecht soll daher modernisiert werden und die Funktion des Namens als Ausdruck individueller Identität stärker betonen. Zu Details kann ich leider an dieser Stelle keine abschließende Aussage treffen. Jedoch ist klar, dass die Hürden für Änderungen auch des Vornamens gesenkt werden. Das Bundesministerium der Justiz wird zeitnah einen Entwurf vorlegen, der diesem Anliegen Rechnung tragen und die Schilderungen von Betroffenen einbeziehen wird.

 

Mit besten Grüßen

Dr. Marco Buschmann MdB

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