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Marco Buschmann
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Sehr geehrter Herr M.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wir Freie Demokraten stehen seit Beginn der Corona-Krise für einen verantwortungsvollen Kurs in der Pandemie-Politik. Freiheitseinschränkungen müssen immer begründet sein und auch die sozialen und wirtschaftlichen Folgen müssen mitbedacht werden. 

Die Corona-Pandemie prägt das gesellschaftliche Leben nunmehr seit knapp zwei Jahren. Nun ist ein Wendepunkt erreicht. Das Infektionsgeschehen verliert an Dynamik. Erstmals seit Dezember sind die Inzidenzzahlen gesunken. Die Zahl der Krankheitsfälle auf den Intensivstationen bleibt weit hinter den Befürchtungen zurück. Eine Überlastung des Gesundheitssystems ist in der Omikron-Welle vorerst nicht mehr zu befürchten. Damit ist die zentrale Rechtfertigungsgrundlage für die Corona-Maßnahmen nicht länger gegeben. Auch die jüngsten Empfehlungen des Corona-Expertenrates machen deutlich, dass Öffnungsschritte angezeigt sind.

Als Anwälte der Verhältnismäßigkeit war für uns Freie Demokraten immer klar: Wenn der Scheitelpunkt bei den Infektionen erreicht ist, müssen freiheitseinschränkende Maßnahmen zurückgenommen werden. Deswegen ist es richtig, dass sich die Bund-Länder-Konferenz am 16. Februar auf eine stufenweise Öffnung bis hin zum Auslaufen aller Maßnahmen am 19. März verständigt hat. Danach können allenfalls ganz niedrigschwellige Maßnahmen wie insbesondere das Tragen medizinischer Masken sinnvoll sein.

Es steht außer Frage, dass wir uns noch immer in einer Pandemie befinden und dass sich die Lage auch wieder verschlechtern kann. Sollte es dazu kommen, kann das Parlament umgehend Schutzmaßnahmen beschließen. Deswegen ist es nicht zu rechtfertigen, etwaige Freiheitseinschränkungen als reine Präventivmaßnahmen in Kraft zu lassen. Denn nicht die Wiederherstellung von Freiheitsrechten muss begründet werden, sondern ihre Einschränkung.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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