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Marco Buschmann
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Frage von Frank K. •

Allgemeine Maskenpflicht in Innenräumen auf ewig von Oktober bis Ostern?

Sehr geehrter H. Buschmann, wie stehen Sie zu einer Einführung einer allgemeinen Maskenpflicht auf ewig in Innenräumen von Oktober bis Ostern wie Sie derzeit in Regierungskreisen diskutiert wird. Ist das noch mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland vereinbar hinsichtlich Notwendigkeit, Wirksamkeit und vor allem Angemessenheit dieser Maßnahme?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die Menschen in Deutschland haben die Corona-Maßnahmen seit mehr als zwei Jahren sehr gewissenhaft mitgetragen und umgesetzt. Da unser Gesundheitswesen glücklicherweise nicht überlastet ist, gibt es keine Grundlage mehr für tiefgreifende Freiheitseinschränkungen. Deswegen war es auch ein Gebot des Rechtsstaats, eingriffsintensive Corona-Maßnahmen zurückzunehmen. Nicht die Freiheit muss begründet werden, sondern ihre Einschränkung.

Das heißt jedoch nicht, dass die Pandemie beendet ist. Deswegen gelten niedrigschwelle Maßnahmen zum Schutz vulnerabler Gruppen bundesweit fort. Mit dem Bericht der Evaluationskommission haben wir nun einen weiteren wichtigen Baustein, um uns – zunächst innerhalb der Bundesregierung – zügig auf ein Konzept für Herbst und Winter zu verständigen. Mein Prinzip heißt: lageangepasstes Verhalten. Sinkt die Gefahr, dann muss man die Maßnahmen zurücknehmen. Steigt die Gefahr, dann muss man ihr angemessen begegnen.

Auch Maßnahmen mit vergleichsweise geringer Eingriffstiefe wie das Maskentragen müssen im Rechtsstaat sorgfältig begründet werden können. Die Evaluation legt ein besonders gutes Kosten-Nutzen-Verhältnis des Maskentragens nahe – gerade auch im Vergleich zu anderen Maßnahmen. In dem Schutzkonzept für Herbst und Winter kann das Maskentragen deshalb bei steigender Infektionsdynamik eine Rolle spielen.

Klar ist jedoch auch: Nach über zwei Jahren Pandemie setzen wir wieder verstärkt auf die Eigenverantwortung der Bürgerinnen und Bürger. Es steht jeder und jedem frei, sich über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinaus selbst zu schützen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

 

Freundliche Grüße

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