Alle haben auf die Legalisierung von Cannabis gedrängt, unter anderem mit der Begründung, dass Justiz und Polizei entlastet wird. Warum wird keine Halterhaftung bei Verkehrsverstößen eingeführt?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
eine Halterhaftung bei gewissen Verstößen im Straßenverkehr wäre eine enorme Entlastung der Polizei, der Gerichte und der Behörden. Der Halter hätte immerhin die Möglichkeit dem Betroffenen zu nennen. Wenn er nicht verantwortlich dafür sein möchte, muss er kontrollmechanismen einführen um selbst nicht verantwortlich gemacht zu werden. Im ruhenden Verkehr ist die Halterhaftung ja auch möglich.
Vielen Dank schon mal.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Das Straßenverkehrsgesetz enthält in § 7 StVG bereits das Prinzip der Halterhaftung. Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Auch bei einer Schwarzfahrt bleibt der Halter neben dem Fahrer haftbar, wenn die Benutzung des Kraftfahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist (§ 7 Abs. 3 StVG). Diese Regelungen haben sich bewährt.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB