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Marco Buschmann
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Frage von Ayla R. •

Ämderung im Nachnamengesetz - Sie sprechen von mehr Freiheit in der Namensänderung. Wann wird ihr Gesetzesentwurf vorgelegt?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

meinen Partner und mich betrifft das Thema Nachnamenfindung nach der Ehe sehr. Wir beide verbinden mit den individuellen Nachnamen viel emotionales, wollen aber trotzdem durch einen gemeinsamen Namen verbunden sein.
Sie sprechen von mehr Freiheit in der Namensänderung. Wann wird ihr Gesetzesentwurf vorgelegt?
Haben Paare die verheiratet sind im Nachhinein auch die Chance eine Änderung des Familiennamens vorzunehmen, oder betrifft es dann alle neuen Ehen?

Liebe Grüße

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau R.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist nicht mehr zeitgemäß.

Wir setzen uns für mehr Gestaltungsspielraum und Wahlfreiheit ein und trauen es den Menschen zu, die für sie passende Lösung selbst zu finden. Bürokratische, langwierige Verfahren sollen der Vergangenheit angehören.

Das Namensrecht soll daher modernisiert werden und die Funktion des Namens als Ausdruck individueller Identität stärker betonen. Zu Details des Vorschlags kann ich an dieser Stelle noch keine verbindliche Aussage treffen.  Das Bundesministerium der Justiz wird zeitnah einen Entwurf vorlegen, der diesem Anliegen Rechnung tragen und die Schilderungen von Betroffenen einbeziehen wird.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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