Abstammungsrecht - Werde ich bei der Geburt meines Kindes Mutter oder muss ich adoptieren?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
meine Frau ist seit wenigen Wochen schwanger, weil wir uns entschieden haben eine Familie zu gründen. Ich würde gerne wissen, ob es eine realistische Chance gibt, dass ich zum Zeitpunkt der Geburt (03/2025) automatisch als weiterer rechtlicher Elternteil unabhängig von meinem Geschlecht zugeordnet werde oder sollte ich mich auf eine diskriminierende Stiefkindadoption einstellen? Wir würden uns gerne einfach freuen können und nicht zur Absicherung vor Geburt ein Testament aufsetzen.
Ich kenne das Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts und ich weiß sie sprechen bei diesem Thema immer wieder von zeitnahen weiteren Handlungen. Das hilft mir in diesem Fall aber leider nicht weiter (das Kind wird nicht zeitnah geboren, sondern zum Geburtstermin). Um welche Zeitspannen geht es hier konkret?
Warum werden zwei miteinander verheiratete Frauen in Bezug auf Kinder rechtlich im Jahr 2024 immer noch nicht gleich behandelt, wenn die Ehe 2017 geöffnet wurde?
Sehr geehrte Frau W.
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Rechtspolitik ist auch Gesellschaftspolitik. Als Bundesregierung haben wir uns darauf verständigt, die überfällige Modernisierung des Familienrechts endlich umzusetzen. Das wollen wir insbesondere mit den geplanten Reformen des Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltsrechts. Die jeweiligen Eckpunktepapiere zu den geplanten Reformen haben wir als Bundesministerium der Justiz bereits vorgelegt. Das Eckpunktepapier zur Reform des Abstammungsrechts ist abrufbar unter: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Themen/Nav_Themen/240115_Eckpunkte_Abstammungsrecht.html?nn=110490. Es gab in der Koalition jedoch den Wunsch, dass wir die großen familienrechtlichen Reformvorhaben gemeinsam auf den Weg bringen: als Gesamtpaket zur Modernisierung des Familienrechts.
Die derzeitig aufwändige Stiefkindadoption soll dabei entfallen. Kinder, die in eine Partnerschaft von zwei Frauen geboren werden, dürfen nicht schlechter gestellt sein als Kinder, die in eine Partnerschaft von Mann und Frau geboren werden. Grundsätzlich soll in Zukunft gelten: Sind beide Frauen verheiratet, soll die Ehefrau der Frau, die das Kind geboren hat, im Zeitpunkt der Geburt kraft Gesetzes ebenfalls Mutter des Kindes werden. Außerdem soll es möglich sein, durch sogenannte Anerkennung der Mutterschaft rechtliche Mutter zu werden. Das Eckpunktepapier sieht zudem ergänzende Regelungen für Kinder vor, die nach Einführung der „Ehe für alle“ geboren wurden und noch nicht adoptiert worden sind.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB