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Marco Buschmann
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Frage von Vera K. •

Ab wann ist mit der Gesetzesänderung zur Einführung echter Doppelnamen für Ehepartner und Kinder zu rechnen?

Sehr geehrter Herr Buschmann,
viele Paare warten sehnlichst auf die Änderung des Namensrechts dahingehend, dass die gesamte Familie (eingeschlossen der Kinder!) bei Eheschließung einen Doppelnamen führen darf. Wann kann mit einer solchen Reform des Namensrechts gerechnet werden?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen
Vera K.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrte Frau K.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Für uns Freie Demokraten ist klar: Das deutsche Namensrecht ist nicht mehr zeitgemäß.

Wir setzen uns für mehr Gestaltungsspielraum und Wahlfreiheit ein und trauen es den Menschen zu, die für sie passende Lösung selbst zu finden. Bürokratische, langwierige Verfahren sollen der Vergangenheit angehören.

Das Namensrecht soll daher modernisiert werden und die Funktion des Namens als Ausdruck individueller Identität stärker betonen. Dabei prüfen wir auch Lösungen für frühere Eheschließungen. Zu Details des Vorschlags kann ich an dieser Stelle noch keine verbindliche Aussage treffen. Das Bundesministerium der Justiz wird zeitnah einen Entwurf vorlegen, der diesem Anliegen Rechnung tragen und die Schilderungen von Betroffenen einbeziehen wird.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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