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Marco Buschmann
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Frage von Michael H. •

Frage an Marco Buschmann von Michael H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Buschmann,

ich habe eine Frage zum Thema des § 144 SGB XII. In vorbezeichneter Angelegenheit hat die bundesdeutsche Legislative durch Verabschiedung von § 144 SGB XII einen pandemiebedingten finanziellen Mehrbedarf von Grundsicherungsempfänger/innen grundsätzlich anerkannt.

Als betroffener Bürger hege ich allerdings größte verfassungsrechtliche Bedenken bezüglich der Höhe der betreffenden Einmalzahlung, da ich weder im betreffenden Gesetzestext, noch in den diesbezüglichen Plenarsitzungen Hinweise auf die kausale Ermittlung der Beihilfenhöhe anhand von statistischen Daten und/oder zeitlichen Variablen zu entdecken vermochte.

Vielmehr erscheint der betreffende Betrag willkürlich gewählt, und gleicht somit kaum einer realen Existenzsicherung auf Grundlage verifizierbarer Daten, wobei ein solches Vorgehen doch insbesondere im Bezug auf eine grundsätzliche Existenzsicherung unzulässig erscheinen müsste?

Nach jetziger Gesetzeslage fiele nach Auffassung der Legislative beispielsweise der pandemiebedingte finanzielle Mehrbedarf für einen erwachsenen, aufgrund von Schwerbehinderung und vollständiger Erwerbsminderung im gesamten Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.05.2021 kindergeldberechtigten, Grundsicherungsempfänger nach SGB XII exakt so hoch aus, wie der Mehrbedarf eines erst Ende April 2021 neugeborenen - und somit im Mai 2021 KG-berechtigten - Kindes, da bei Ersterem nach § 144 SGB XII Satz 3 der anerkannte Mehrbedarf durch die pandemiebedingte Familienbeihilfe als pauschal abgegolten gilt, obwohl nach bisheriger Sozialgesetzgebung die bedarfsorientierten Regelsätze eines erwachsenen Leistungsempfängers idR höher ausfallen als bei einem Kind.

Ich befürchte nun einen sozialrechtlichen Präzedenzfall, nämlich die Bedarfshöhe der Existenzsicherung zukünftig prinzipiell überhaupt nicht mehr rechtssicher anhand von statistischen Erhebungen ermitteln und belegen zu müssen.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Hanke

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Hanke,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.

Die FDP hatte sich bereits im März 2020 für eine Erhöhung der Sätze aufgrund pandemiebedingter Mehrkosten ausgesprochen und eine andere Auszahlungsmodalität vorgeschlagen. Diese war vom Arbeitsministerium abgelehnt worden.

Ihre Kritik an der Ausgestaltung des Corona-Bonus teilen wir, entsprechend hat sich die FDP-Fraktion auch im Ausschuss für Arbeit und Soziales geäußert (https://dserver.bundestag.de/btd/19/269/1926967.pdf S. 16).

Insbesondere sind in der Tat die Auszahlungsmodalitäten zu kritisieren. Wir haben insbesondere darauf hingewiesen, dass das Bundesverfassungsgericht 2010 bemängelt hatte, dass die alten Regelsätze „ins Blaue hinein“ geschätzt worden waren. Dies ist nicht statthaft, ist jedoch jetzt mit dem Pauschalbetrag von 150 Euro für Mehrbedarfe erneut geschehen. Hier wäre in der Tat eine nachvollziehbare, statistische Begründung über die Höhe notwendig gewesen – wie dies bei den Regelsätzen durch die Einkommens- und Verbraucherstichprobe geschieht. Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass der Betrag nur als Einmalzahlung im Mai ausgezahlt wurde, statt über mehrere Monate. Dadurch entstehen für manche Leistungsempfänger Nachteile. Darauf haben auch die Sachverständigen der Öffentlichen Anhörung zum sogenannten Sozialschutzpaket III hingewiesen (https://www.bundestag.de/resource/blob/822234/1c0c5a74f844cb4220323c97135127ca/19-11-950-Materialzusammenstellung-data.pdf).

Auch auf die Problematik bezüglich des Kindergeldes hatten ebenfalls mehrere Sachverständige der Öffentlichen Anhörung aufmerksam gemacht. Die Koalition hat daraufhin noch mittels eines Änderungsantrags Anpassungen am ursprünglichen Gesetzentwurf vorgenommen. Die Einschätzungen, ob diese Anpassung gelungen und damit alle Probleme behoben sind, gehen bei den Sachverständigen auseinander.

Gerne möchte ich Ihnen an dieser Stelle auch meinen Kollegen Pascal Kober empfehlen. Als sozialpolitischer Sprecher steht er Ihnen gerne für einen vertiefenden Austausch zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter pascal.kober@bundestag.de.

Mit besten Grüßen

Dr. Marco Buschmann

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