Frage an Marco Buschmann von Andre M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Ich kann im Wahlprogramm der FDP wenig finden zur betrieblichen Mitbestimmung.
Meine Frage :
Wie stehen Sie grundsätzlich zur betrieblichen Mitbestimmung?
Ist das Betriebsverfassungsgesetz in der jetztigen Form nach Ihrer Ansicht ausreichend und angemessen oder refombedürftig.
Wenn reformbedürftig : in welchen Punkten?
Danke!
Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Die betriebliche Mitbestimmung ist für uns Freie Demokraten eine wichtige Errungenschaft unserer Arbeitsmarktordnung. Sie dient der Wahrung und Vertretung von Arbeitnehmerinteressen. Institutionelles Organ dieser betrieblichen Mitbestimmung ist der Betriebsrat. Eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat trägt zudem zum wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens bei.
Die Regeln für betriebliche Mitbestimmung entsprechen allerdings nicht immer der Wirklichkeit der heutigen Arbeitswelt. Insofern sehen wir Freie Demokraten das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) als reformbedürftig an. Die analoge Arbeit des Betriebsrats nimmt viel Zeit in Anspruch. Sie darf nicht zu einem Hemmschuh für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens werden. Betriebsräte sollten in Zukunft z.B. auch online gewählt werden können.
Wir müssen die Möglichkeiten der Digitalisierung verstärkt nutzen. So kann die Mitarbeit im Betriebsrat vor allem auch für jüngere Beschäftigte attraktiver werden. Daher setzen wir uns für eine entsprechende Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes ein. Einen entsprechenden Antrag haben wir kürzlich in den Deutschen Bundestag eingebracht. Sie können ihn hier in voller Länge nachlesen: https://www.fdpbt.de/initiative/antrag-betriebsrat-40-potenziale-digitalisierung-nutzen
Gerne möchte ich Ihnen an dieser Stelle meinen Kollegen Carl-Julius Cronenberg empfehlen. Als Initiator der oben genannten Initiative steht er Ihnen für einen vertiefenden Austausch gerne zur Verfügung. Sie erreichen ihn unter carl-julius.cronenberg@bundestag.de.
Mit besten Grüßen
Dr. Marco Buschmann