Frage an Marco Buschmann von Uwe C. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Hallo Herr Buschmann,
in Ihrer Antwort vom 23.3.21 an Herrn Zelle schreiben sie am Ende
"Es wäre falsch, für Parlamentsmitglieder Nebentätigkeiten pauschal zu verbieten. Das bedeutete, dass kein Handwerksmeister, kein Unternehmer und kein Selbstständiger mehr ins Parlament einziehen könnten."
Da stimme ich mit Ihnen absolut überein, für genau diese Personengruppe!
Meine Frage hierzu an Sie:
Wie groß ist denn die Anzahl dieser von Ihnen genannten Personengruppe im Bundestag im Verhältnis zu den anderen Abgeordneten?
Und um die paar Abgeordneten, die diesen Hintergrund haben, geht es doch gar nicht! Das wissen Sie doch wohl auch.
Es geht um die "Raffkes", die erst nach dem Antritt ihres Bundestagsmandates auf einmal in Aufsichtsräten von Versicherungen, Banken, deutschen Konzernen, internationalen Konzernen usw. sitzen. Diese "Nebentätigkeiten" werden dann nach Angabe der Betreffenden, in der Regel mit 50000,00 bis 750000,00 € jährlich honoriert.
Ich habe bei einigen dieser Abgeordneten mal angefragt, ob denn die Firmen (z.b. Banken, Versicherungen usw.) an sie herangetreten sind und ihnen den Posten angeboten haben ober ob sich die Abgeordneten bei den Firmen beworben haben. Weiterhin wollte ich in dem Zusammenhang wissen, ob diese Nebentätigkeit erst nach dem Einzug in den Bundestag begonnen wurde oder schon vorher bestanden hat.
Was denken Sie, wie viel den Anstand besessen haben, zu antworten?
Keine, keiner!!!
Wie ist Ihre Meinung zu den von mir aufgezeigten Nebentätigkeiten und vor Allem deren Zustande kommen?
Finden Sie, dass dieses Gebaren, der von mir angeführten Abgeordneten, mit dem Wählerauftrag, für den diese Abgeordneten sich mal beim Wähler/Steuerzahler beworben haben, noch übereinstimmt?
Mit freundlichen Grüßen
U. C.
PS:
Entschuldigung für den oben angeführten Begriff "Raffkes", aber mir fällt kein treffender Begriff dafür ein. Es gibt sie in allen Parteien, nicht nur in der CDU/CSU, auch in Ihrer Partei.
Sehr geehrter Herr Cyrkel,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachfragen.
Es schadet dem Vertrauen in das Parlament insgesamt, wenn bei einigen Mitgliedern des Bundestags der Eindruck entsteht, sie würden die Mandatsausübung nicht in den Mittelpunkt ihrer Tätigkeit stellen. Ein pauschales Verbot von Nebentätigkeiten wäre indes zu weitgehend. Handwerker, Unternehmer und Selbstständige stünden durch ein solches Verbot nach Ende ihrer Mandatstätigkeit vor dem wirtschaftlichen Nichts. Ein Bundestagsmandat wäre für diese Berufsgruppe daher nicht mit ihrer wirtschaftlichen Existenz vereinbar. Es darf aber nicht passieren, dass wir ganzen Berufsgruppen den Weg ins Parlament versperren.
Von den insgesamt 709 Mitgliedern des Bundestages gehen 215 Abgeordnete einer selbstständigen Tätigkeit nach, ihr Anteil liegt also bei rund 30 Prozent. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Berufsgruppen finden Sie auf den Seiten des Bundestages unter: https://www.bundestag.de/abgeordnete/biografien/mdb_zahlen_19/Berufe-529492.
Bei weiteren Fragen erreichen Sie mich künftig auch gerne direkt per E-Mail unter marco.buschmann@bundestag.de.
Mit besten Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer