Frage an Marco Buschmann von Martin F. bezüglich Lobbyismus & Transparenz
Guten Tag, Herr Buschmann,
Sie haben in der gestrigen Aktuelle Stunde im Bundestag zum Thema Lobbyismus folgende Forderung (mit Blick auf die Deutsche Umwelthilfe) formuliert: "Das scheinheilige Deckmäntelchen angeblicher Gemeinwohlorientierung müssen wir denjegien entreißen, nicht weil es per se illegitim ist, was sie tun. Nur dann, wenn wir wissen, wie viel Geld diese Leute bekommen und nur dann, wenn wir wissen, von wem es kommt, kann die Öffentlichkeit und kann dieses Parlament kritisch bewerten, wie hier welche Interessen versucht werden eingespeist zu werden. Und das ist Transparenz."
Ich teile Ihre Ansicht sowie Ihren Wunsch nach Transparenz. Aber er scheint mir zu kurz gesprungen. Warum nicht einen "legislativen Fußabdruck" einführen - dergestalt dass kipp und klar erkennbar ist, welche Akteure beim Gesetz mitgeschrieben haben und an welche Stelle sich ihre Forderungen im Gesetzesentwurf finden? Das wäre wahre Transparenz - oder kriegen Sie da kalte Füße?
Grüße aus dem Muschderländle
Martin Fischer
Sehr geehrter Herr Fischer,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 20. Juni 2020.
Auch nach Ansicht der Freien Demokraten entspricht es guter legislativer Praxis, kenntlich zu machen, woher eine Idee stammt. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Praxis der Bundesregierung, seit 2018 die im Rahmen der Verbändebeteiligung eingeholten Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen im Internet zu veröffentlichen, ausdrücklich in der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) verstetigt wird.
Dies kommt dem sogenannten legislativen Fußabdruck sehr nahe. Es wird klar, welche Ideen von Interessenvertretern im Gesetzentwurf berücksichtigt wurden. Auf der anderen Seite führt unser Ansatz zu einem angemessenen Ausgleich zu den Anforderungen an das freie Mandat der Abgeordneten. Die höhere Transparenz des Gesetzgebungsprozesses darf nicht zu einem „gläsernen Abgeordneten“ führen. Der Abgeordnete ist bei der Entscheidungsfindung nur seinem Gewissen unterworfen. Die Motive für sein Abstimmungsverhalten dürfen deshalb aus unserer Sicht nur insoweit einer Kontrolle unterliegen, als die Grenze zur Korruption bzw. Abgeordnetenbestechung überschritten wird. Der Abgeordnete darf aber nicht a priori zu einer Offenlegung sämtlicher Kontakte und Termine, quasi seines Kalenders, gezwungen werden.
Zusammen mit der Pflicht der Interessenvertreter, ihre Finanzierungsquellen offenzulegen und der Einführung von wirksamen Sanktionen bei Zuwiderhandlung kann damit aus unserer Sicht die Legitimation und Akzeptanz demokratischer Entscheidungen gestärkt werden.
Mit besten Grüßen
Dr. Marco Buschmann