Frage an Marco Buschmann von Ricardo L. bezüglich Bundestag
Sehr geehrter Herr Buschmann
in den Stenographischen Berichten war bislang als Anlage immer eine Übersicht der Abgeordneten enthalten, die an den Sitzungstagen nicht anwesend waren. Auf meine Nachfrage (https://fragdenstaat.de/anfrage/abwesenheiten-von-abgeordneten) teilte mit der Deutsche Bundestag mit, dass für die Sitzung am 25. März 2020 aufgrund der Corona Krise hiervon abgewischen wurde und verwies auf die gleichzeitig stattgefundene namentliche Abstimmung.
Er hat damit angegeben, dass dies eine einmalige Angelegenheit war.
Im Plenarprotokoll vom 22. April 2020 (http://dipbt.bundestag.de/doc/btp/19/19…) wurde nunmehr erneut auf die Übersicht der abwesenden Abgeordneten verzichtet.
Die Übersicht ist eine wichtige Informationshilfe, welche Abgeordneten im Bundestag ihre Mandat wahrnehmen und welche nicht. Trotz Corona gehen viele Bürgerinnen und Bürger arbeiten, arbeiten teilweise von daheim aus oder leisten vor Ort einen wichtigen Beitrag wie Krankenschwestern, Ärzte und Verkäufer.
In der Sitzung vom 25. März 2020 waren ein Viertel der Abgeordneten nicht da. Einige waren sicher krankheitsbedingt abwesend, wie man auch den Medien entnehmen konnte. Nicht jedoch alle der 178 fehlenden Abgeordneten. Die Abgeordneten sind dabei nicht einmal verpflichtet, im Plenarsaal auftauschen, sondern sie müssen sich lediglich in eine der vielen über alle Gebäude ausliegenden Anwesenheitslisten eintragen.
Ich frage mich, wieso diese wichtige Informationsquelle derzeit nicht geführt wird. Corona scheint hier eine Möglichkeit zu sein, diese Transparenz zukünftig einzusparen und ein Stück weit mehr Demokratie einzusparen.
Ich bitte daher um Erläuterung, wann wieder zu der transparenten Praxis zurückgekehrt wird, wo zwischendurch eingesehen werden kann, welche Abgeordneten ihrer Verpflichtung nachkommen und auf welcher Grundlage dies derzeit nicht erfolgt.
Freundlichst, R. L.
Sehr geehrter Herr Lago,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ab dem Plenarprotokoll zur Sitzung am 06. Mai 2020 sind unter Anlage 1 die entschuldigten Abgeordneten wieder aufgelistet.
Angesichts der Corona-Pandemie und zur Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln ist die Geschäftsordnung des Bundestages befristet geändert worden. Bis zum 30. September 2020 ist das Parlament auch dann beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Bisher musste mehr als die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein. Das Plenum billigte diese Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses am 25. Mai 2020 mit den Stimmen von Union, SPD, FDP, Linken und Grünen.
Für die Ausschüsse gilt eine vergleichbare Regelung. Sie sind ebenfalls beschlussfähig, wenn mehr als ein Viertel der Mitglieder an der Sitzung teilnehmen oder über elektronische Kommunikationsmittel zugeschaltet ist.
Bei öffentlichen Ausschussberatungen und Anhörungen kann der Öffentlichkeit der Zugang ausschließlich durch elektronische Übermittlungswege gewährt werden.
Die Neuregelung gilt bis zum 30. September 2020. Sie kann vorher jederzeit durch einen Beschluss des Bundestages aufgehoben werden.
Die vollständige Beschlussempfehlung können Sie unter folgendem Link lesen:
https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/181/1918126.pdf
Mit besten Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB