Frage an Marco Buschmann von Marco H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,
ich habe von dem Gesetzentwurf zur "Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität" gehört.
U.a. soll das sog. Telemediengesetz geändert werden. In dem Entwurf findet sich unter Artikel 5 "Änderung des Telemediengesetzes" folgender Passus:
§15b Abs. 3 Auskunftsverfahren bei Passwörtern und Zugangsdaten:
"Derjenige, der geschäftsmäßig Telemediendienste erbringt, daran mitwirkt oder den Zugang zur Nutzung daran vermittelt, hat die zu beauskunftenden Daten unverzüglich, vollständig und unverändert zu übermitteln. Eine Verschlüsselung der Daten bleibt unberührt. [ Über das Auskunftsersuchen und die Auskunftserteilung haben
die Verpflichteten gegenüber den Betroffenen sowie Dritten Stillschweigen zu wahren." ]
Wie ist vor allem der in Klammern gesetzte Absatz zu verstehen? Könnten Sie das bitte näher erläutern?
Danke.
Sehr geehrter Herr Heit,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der von Ihnen angesprochene Gesetzentwurf stammt aus dem SPD-geführten Bundesjustizministerium. Auch der Gesetzesbegründung ist leider keine genaue Erklärung zu § 15 b Abs. 3 Telemediengesetz zu entnehmen. Daher können wir uns zurzeit leider auch nicht erklären, weshalb genau diese Schweigepflicht eingeführt wird.
Auch wir als Freie Demokraten sehen die Notwendigkeit, die Verfolgung von strafbaren Äußerungen im Netz zu verbessern. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität“ ist jedoch der falsche Weg.
Insbesondere die darin enthaltene Meldepflicht wurde von unserem digitalpolitischen Sprecher Manuel Höferlin zu Recht als „trojanisches Pferd für die Meinungsfreiheit“ bezeichnet. Er führt aus: „In Wahrheit wird dadurch eine Verdachtsdatenbank beim BKA aufgebaut, in der Inhalte und zugehörige IP-Adressen gespeichert werden. Das ist ein beispielloser rechtsstaatlicher Dammbruch. Die Anbieter Sozialer Medien sollen nun nicht nur als Hilfs-Sheriffs herhalten, sondern werden zur ausgelagerten Rechtsabteilung der Justiz.“
Wir als Freie Demokraten haben deshalb einen Antrag eingebracht, der auf drei Säulen fußt: Der effektiven Verfolgung von Straftaten im Netz, der Aufhebung des Netzwerkdurchsuchungsgesetzes und die Aufnahme eines meinungsfreiheitsschützenden Regulierungsansatzes sowie Maßnahmen, die die betroffenen Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzt, auch selbst gegen Beleidigungen, Drohungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz vorgehen zu können. Sie finden unseren Antrag „Meinungsfreiheit verteidigen – Recht im Netz durchsetzen“ unter: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/164/1916477.pdf
Gerne möchte ich Ihnen an dieser Stelle auch meinen Kollegen Manuel Höferlin für einen vertiefenden Austausch empfehlen. Sie erreichen ihn unter manuel.hoeferlin@bundestag.de.
Mit besten Grüßen
Dr. Marco Buschmann