Frage an Marco Buschmann von Corinna S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,
gemäß "Gute Noten für heimische Bundestagsabgeordnete" (WAZ vom 9. August 2019) betrachen Sie es als Ihre "(...) Aufgabe als Abgeordneter, alle Fragen auch zeitnah und zur Zufriedenheit der Fragenden zu beantworten (...)". Als ein Nachfolger von Frau Renatus haben Sie als FDP-Bundesgeschäftsführer einiges nicht unbedingt zu meiner Zufriedenheit geklärt.
Deshalb frage ich Sie auf diesem Wege, ob Sie finden, die FDP sollte sich an Regelungen - echt so mit Parteiengesetz, Satzungsrecht etc. - bei der Beendigung einer Parteimitgliedschaft halten?
Ergänzend frage ich Sie, ob Sie finden, auch eine Partei sollte sich an rechtliche Regelungen zur Zusendung von nicht erwünschter Werbung halten - sowohl gegenüber Parteimitgliedern als auch nicht-Mitgliedern?
Sie könnten sich zudem auch dazu äußern, wann Sie das Hetzen von Polizei auf Mitglieder für angemessen erachten könnten.
Ich frage nur noch auch auf diesem Wege, weil mir der Umgang mit Herrn Möllemann unangemessen schien. Zumindest an mir sollte es weiterhin nicht scheitern, eigentlich eher einfache (rechtliche) Aspekte kooperativ mit der FDP beizulegen. Nur die konstruktiv gereichte Hand müsste dann eben auch ergriffen werden.
Ich gehe davon aus, dass das meinen Ausführungen zugrunde liegende positive Bemühen ersichtlich ist. Sollten mir dabei Fehler unterlaufen sein, bitte ich dies zu entschuldigen und wäre für entsprechende Hinweise verbunden.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich würdige abgeordnetenwatch.de als unterstützendes Medium der Demokratie, weil es den Bürgerinnen und Bürgern einen vertieften Einblick in den Berliner Politikalltag und Transparenz ermöglicht.
Das Gesetz über die politischen Parteien (PartG) regelt im Zweiten Abschnitt die innere Ordnung einer Partei. Nach § 6 Abs. 1 PartG muss eine Partei eine schriftliche Satzung und ein schriftliches Programm haben. Die Bundessatzung der FDP definiert in §§ 5, 6 die Beendigung der Mitgliedschaft und Ordnungsmaßnahmen, die zu einem Ausschluss aus der Partei führen können. Diese Regeln sollten eingehalten werden.
Im Vorfeld von Wahlen geben Meldebehörden Daten zum Zwecke der Wahlwerbung an Parteien und Wählervereinigungen weiter. Diese werden sodann für Wahlwerbung genutzt. Per Antrag können Meldebehörden beispielsweise Daten von Erstwählern weitergeben. Hier kann ein Einspruch gegen Auskünfte an Parteien zur Wahlwerbung ausgesprochen werden. Sollte ausdrücklich gekennzeichnet sein, dass Werbung nicht erwünscht ist, ist die Wahlwerbung für diesen Haushalt zu unterlassen. Da Wahlwerbung teilweise durch Dienstleister verteilt wird, muss hier auch darauf geachtet werden, dass diese Regelungen eingehalten werden. Wahlwerbung per E-Mail oder Anruf ist nicht ohne Weiteres erlaubt. Parteien dürfen sich in der Regel erst dann melden, wenn der Ansprechpartner vorher eingewilligt hat. Diese Regeln sollten eingehalten werden.
Mit besten Grüßen
Dr. Marco Buschmann MdB